In Italien gilt: Beherbergungsbetriebe – egal ob Hotels oder Privatzimmervermieter – sind gesetzlich verpflichtet, die Ausweisdaten ihrer Gäste zu erfassen und innerhalb von 24 Stunden nach deren Ankunft an die Quästur zu übermitteln.<BR /><BR />Viele Zimmervermieter hatten sich darauf eingestellt, die Personalien der Gäste online einzuholen, ohne sich persönlich davon zu vergewissern, ob die Person auf dem Ausweis tatsächlich mit dem Gast übereinstimmt. Diese Vorgehensweise, die zuvor als Grauzone galt, ist nun verboten. In einem Rundschreiben hat das italienische Innenministerium klargestellt, dass die Identifizierung der Gäste künftig physisch erfolgen muss.<BR /><BR />Begründet wird diese Entscheidung mit Sicherheitsbedenken: Der Self-Check-in hätte es gesuchten oder gefährlichen Personen ermöglicht, sich in Ferienwohnungen unentdeckt aufzuhalten, so das Innenministerium. Durch den persönlichen Kontakt soll nun sichergestellt werden, dass die Person auf dem Ausweis tatsächlich auch der Gast ist.<BR /><Zwischentitel><h3>Was sich für Gastgeber ändert</h3></Zwischentitel><BR />Die neue Regelung stellt unmissverständlich klar: „Vermieter von Ferienunterkünften müssen nun jeden Gast persönlich treffen. Die Möglichkeit, sich zuvor digital einzuchecken, bleibt jedoch weiterhin erlaubt“, präzisiert Hannes Gasser, Präsident von Südtirol Privat – dem Verband der Südtiroler Privatzimmervermieter. <BR /><BR />Für den Verband der Südtiroler Privatvermieter war die neue Richtlinie keine Überraschung. „De facto war es schon immer erforderlich, die Identität zu überprüfen“, erklärt Gasser. Zudem überprüfen ohnehin die meisten Privatzimmervermieter die Identität bereits persönlich. „Die meisten Unterkünfte befinden sich im gleichen Gebäude, in dem auch der Vermieter lebt“, so Gasser. Die neue Regelung betreffe insbesondere Kurzzeitvermieter, bei denen der Self-Check-in oft eine gängige Praxis war.<BR /><BR />Ein praktischer Nebeneffekt aus Verbrauchersicht beim persönlichen Check-in: Wenn die Übergabe der Unterkunft persönlich erfolgt, können etwaige Mängel der Wohnung sofort reklamiert und bestenfalls auch sofort behoben werden, so das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen.