„Die Selfin GmbH wird sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen und gegen den Beschluss des Verwaltungsrates der Brennercom AG, mit welchem am 26.6.2015 das Erlöschen der Beteiligung der Selfin GmbH an der Brennercom AG verfügt worden ist, den Gerichtsweg beschreiten,“ so Präsident Sebastian Helfer.Indes hat der Landtag den Artikel 10 genehmigt: Er beinhaltet die Gründung einer Gesellschaft zur Sammlung öffentlicher Beteiligung bei der Brennercom.