„Es kommt es vor allem Familien von Besserverdienenden zugute“, so Landessekretär Erich Sparer. Bei zwei Kindern stehe ein Absetzbetrag von 504 Euro zu. „Diesen Betrag voll ausschöpfen können aber nur jene, die ein Einkommen von mindestens 56.000 Euro erzielen. Bei einem Einkommen von 25.000 Euro macht die Steuerschuld aufgrund des IRPEF-Zuschlags 225 Euro aus, und nur dieser Betrag kann bis zur Befreiung maximal abgesetzt werden. Von den theoretisch zustehenden 504 Euro können also nur 225 Euro vom Zuschlag tatsächlich in Abzug gebracht werden, auch wenn der/die Betreffende drei oder vier oder noch mehr Kinder zu Lasten hat. Bei gleicher Familienzusammensetzung hat die reichere Familie also 504 Euro Steuervorteil, die ärmere vergleichsweise nur 225 Euro“, rechnet Sparer vor.Ein vorrangiges Ziel der Politik müsse gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Förderung der Familien sein, vor allem der einkommensschwächeren. Es sei nicht gerecht und zielführend, jene Familien stärker zu unterstützen, die es weniger notwendig hätten. Deshalb müsse dieses Modell überarbeitet werden.„Gegen diese sozial unausgewogene Ausrichtung haben wir beim Treffen am heutigen Mittwoch bei Durnwalder interveniert. Der gewerkschaftlichen Forderung einer Einkommenshöchstgrenze hat der Landeshauptmann grundsätzlich stattgegeben. Der Einführung einer Steuerfreibetragsgrenze für alle erteilte er eine Absage“, fasst Sparer zusammen.