Der Plan, das Smart Working noch einmal zu verlängern, geht aus dem finalen Entwurf des letzten Covid-Dekrets der Regierung Draghi hervor. <BR /><BR />Am 31. Jänner 2020 hat Italien wegen der Corona-Pandemie den Notstand ausgerufen. Ende März ist damit nun Schluss. Auch die Möglichkeit, Smart Working in den Betrieben in vereinfachter Form zu ermöglichen, sollte wegfallen. Das hätte im Klartext bedeutet, dass Betriebe individuelle Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitern hätten treffen müssen. Ein Aufwand, den sich viele Unternehmen lieber erspart hätten. <BR /><BR />Und tatsächlich dürfte die Smart-Working-Regelung aus Notstandszeiten wider Erwarten noch einmal verlängert werden – bis zum 30. Juni. „So steht es in Artikel 10, Absatz 1 des Covid-Dekretes, das allerspätestens Anfang nächster Woche in Kraft treten soll. Dass es in den folgenden 60 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt noch zu Änderungen kommt, dieser Passus also noch rausgenommen wird, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Dafür gibt es derzeit keinerlei Hinweise“, so SVP-Parlamentarierin Renate Gebhard. <BR /><BR />Unabhängig davon, was im Dekret stehe, seien Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände gemeinsam auf lokaler Ebene dabei, an einer Langfrist-Lösung für Südtirol in Sachen Smart Working zu arbeiten, so Tony Tschenett, Vorsitzender des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB). <BR /><BR />„Unser Ziel ist es, eine Rahmenvereinbarung auf den Weg zu bringen, an der sich Unternehmen aller Branchen orientieren können.“ Damit schaffe man die Grundlage dafür, dass das Smart Working auch nach Ende Juni noch ohne großen bürokratischen Aufwand ermöglicht werden könne, so Tschenett. „Wir werden für die Vereinbarung nicht viel Zeit benötigen. Eine gute Handlungsanleitung bietet das Protokoll auf gesamtstaatlicher Ebene zum Smart Working vom Dezember 2021, das von allen wichtigen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern unterzeichnet wurde“, sagt er. <BR /><BR />Künftig soll es, um das Arbeitsmodell Smart Working zusätzlich zu fördern, auch Anreize des Staates geben. So ist beispielsweise die Rede von einer Senkung des Beitrags für die Unfallversicherungsanstalt INAIL in Höhe von einem Prozent sowie Steuerbegünstigungen beim Ankauf von Arbeitsmitteln wie Computern, Tablets usw. – immer für Betriebe, die ihren Angestellten das „smarte“ Arbeiten ermöglichen.