Beim Mütter-Bonus handelt es sich um eine Reduzierung der Sozialabgaben für Arbeitnehmerinnen mit mindestens 2 Kindern. Zur Erinnerung: Die Sozialabgaben (Pensionsbeiträge, Arbeitsunfallversicherung usw.) machen etwa 33 Prozent des Bruttolohnes aus, 2 Drittel davon bezahlt der Arbeitgeber, ein Drittel der Arbeitnehmer selber. <BR /><BR />„Vorgesehen ist nun, dass Mütter mit mindestens 3 Kindern vom 1. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2026 zur Gänze von den Sozialversicherungsbeiträgen, die zu Lasten der Arbeitnehmerin gehen, befreit sind - sofern das jüngste Kind das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat“, erklärt der Meraner Steuerberater und „WIKU-Steuerexperte Hubert Berger. <BR /><BR />Auch Mütter mit 2 Kindern müssen die Sozialabgaben nicht zahlen – allerdings gilt hier der Bonus nur für heuer und nur wenn das jüngste Kind jünger als 10 Jahre ist. <h3> Die Voraussetzungen</h3>Interessant: Der Bonus ist nicht an eine Einkommens- und Vermögensbewertung (ISEE) gebunden, wie viele andere Begünstigungen. Voraussetzung ist lediglich ein unbefristeter Arbeitsvertrag, egal ob Voll- oder Teilzeit. „Es darf sich allerdings nicht um Hausangestellte handeln“, ergänzt Berger. <BR /><BR />Saisonangestellte können den Bonus somit nicht beanspruchen, ebenso nicht Freiberuflerinnen und Unternehmerinnen und Arbeitnehmerinnen mit nur einem Kind. <BR /><BR />Die große Menge an arbeitenden Müttern wird daher nicht von dem „Abgabenzuckerl“ profitieren können. Es wird geschätzt, dass italienweit rund 800.000 Arbeitnehmerinnen die Voraussetzungen erfüllen werden – das sind nur 10 Prozent aller Arbeitnehmerinnen. <h3> Bis zu 1700 Euro mehr</h3>Wie viel bringt der Bonus aber nun konkret?<BR /><BR />Die Sozialabgaben, also die Pensionsbeiträge usw., die zu Lasten der Arbeitnehmer gehen, machen 9,19 Prozent des Bruttolohns aus – so hoch fällt damit auch die Entlastung aus. Sie variiert also je nach Einkommen der Arbeitnehmerin. „Allerdings ist eine Deckelung von 3000 Euro vorgesehen“, erklärt Arbeitsrechtsexperte Josef Tschöll.<BR /><BR />Unterm Strich – also netto – bleiben den Arbeitnehmerinnen Schätzungen zufolge maximal 1700 Euro im Jahr oder 130 Euro netto im Monat (bei einem Jahresbruttogehalt von 27.500 Euro).<h3> Keine Nachteile bei der Rente</h3>Sorgen, dass man später bei der Rente draufzahlen könnte, müssen sich die Frauen nicht machen. „Die 9,19 Prozent an Sozialabgaben erstattet der Staat dem Renteninstitut INPS, rentenrechtlich gibt es also keine Nachteile“, sagt Tschöll.<BR /><BR />Wie die Arbeitnehmerinnen zu dem Bonus kommen, ist noch nicht ganz klar, weil die entsprechenden Anweisungen vonseiten des INPS noch fehlen. Berger und Tschöll gehen aber davon aus, dass die Ansuchen über den Arbeitgeber laufen werden.