Hier ein Überblick über die wichtigsten – alten und neuen – Möglichkeiten, 2023 seine Rente anzutreten. <h3> Die vorzeitige Altersrente und die Altersrente</h3>In diesem Bereich bleibt 2023 alles wie gehabt. Man kann die vorzeitige Altersrente nutzen, sobald man als Mann 42 Jahre und 10 Monate lang Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt hat und als Frau mit 41 Jahren und 10 Monaten an Rentenversicherungszeiten – egal, wie alt man ist. Zu beachten ist das Renteneinstiegsfenster von 3 Monaten. Das heißt: Hat man die Voraussetzungen erfüllt, wird man 3 Monate später seine Pension antreten können – sofern man früh genug das Ansuchen gestellt hat. <BR /><BR />Unverändert auch die Bedingungen für die Altersrente: Männer und Frauen aus der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst beziehen sie mit 67 Jahren, sofern sie mindestens 20 Beitragsjahre vorweisen können. <BR /><BR />Eine Ausnahme gibt es für Arbeitnehmer, die eine beschwerliche Tätigkeit ausüben. Was als belastende Tätigkeit gilt, ist im Dekret des Arbeitsministeriums vom 5. Februar 2018 definiert, dazu zählen zum Beispiel Lkw-Fahrer, Maurer und Kranführer. Sie können ihre Altersrente schon etwas früher beziehen: mit 66 Jahren und 7 Monaten, sofern sie mindestens 30 Beitragsjahre aufweisen können. <BR /><BR />Nur 5 Beitragsjahre reichen weiterhin aus, um die beitragsbezogene Altersrente zu beziehen; in dem Fall muss man erstmals nach 1996 rentenversichert gewesen sein und kann dann mit 70 Jahren eine Pension beziehen.<BR /><BR />Für die Altersrente gibt es kein Einstiegsfenster: Die Rente beginnt in der Regel am ersten Tag des Monats, der auf die Erfüllung der Voraussetzungen folgt.<h3> Quote 103 mit Höchstgrenze bei Rente</h3>Heuer neu ist die sogenannte Quote 103, mit der man etwas früher in Rente gehen kann. Um diese Frührente nutzen zu können, muss man mindestens 62 Jahre alt sein und 41 Beitragsjahre nachweisen können. Wer diese Voraussetzungen innerhalb 31. Dezember 2023 erfüllt, kann mit der Quote 103 in Rente gehen. Das Renteneinstiegsfenster beträgt 3 Monate für Beschäftigte des privaten Sektors und 6 Monate für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="854921_image" /></div> <BR /><BR />Allerdings wurde im Gegensatz zu den früheren Quotenregelungen ein Limit eingeführt: Wer die Quote 103 nutzt, dessen Rente kann maximal 5-Mal so hoch sein wie die Mindestrente – und zwar bis man das normale Renteneintrittsalter von 67 erreicht hat. „Konkret heißt das, dass die Rente nicht höher sein wird als rund 2800 Euro brutto im Monat“, erklärt der Rentenexperte Helmuth Renzler. „Ein Beispiel: Wenn jemand eine Bruttopension von 3500 Euro beziehen könnte, das wären netto 2500 Euro, würde er mit der Quote 103 nur 2800 brutto erhalten, das wären netto 2000 bis 2100 Euro. Wenn er dann 67 ist, erhält er seine effektive – 400 bis 500 Euro höhere - Rente, er bekommt aber nichts nachgezahlt.“<BR /><BR />Aus diesem Grund rechnet die Regierung auch nicht damit, dass viele um diese Frührente ansuchen werden; sie geht italienweit von 41.000 Personen aus, die mit der Quote 103 in Rente gehen werden. <BR /><BR />Eine weitere Einschränkung: Ebenso wie bei den früheren Quotenregelungen gilt auch bei der Quote 103, dass man nach der Pensionierung nur mehr eine freie gelegentliche Mitarbeit ausüben und nicht mehr als 5000 Euro brutto im Jahr verdienen darf – bis man 67 Jahre alt ist.<BR /><BR />Wer die Quote 103 beanspruchen könnte, sie aber nicht nutzt und stattdessen weiterarbeitet, soll belohnt werden. Dafür hat die Regierung den sogenannten Bonus Maroni wiedereingeführt. Er besteht darin, dass die Sozialabgaben für den Arbeitnehmer nicht aufs Rentenkonto fließen, sondern sofort auf sein Gehalt. Wenn keine Sozialabgaben eingezahlt werden, bedeutet das andererseits aber auch, dass die Rente gewissermaßen eingefroren wird. Das heißt, man muss sich entscheiden: lieber ein etwas höheres Gehalt heute und eine niedrigere Rente später oder umgekehrt. <BR /><BR />Wichtig: Wer heuer die Voraussetzungen für die Quote 103 erreicht, muss sie aber nicht heuer nutzen, sondern kann auch zu einem späteren Zeitpunkt damit in Rente gehen – auch dann wenn es die Quote 103 nicht mehr gibt.<h3> Wer die Quote 100 und 102 noch nutzen kann</h3>Auch die alten Quotenregelungen können 2023 noch genutzt werden. Das heißt, alle, die bis zum 31. Dezember 2021 die Voraussetzungen für die sogenannte Quote 100 (62 Jahre und 38 Beitragsjahre) erreicht haben, können auch heuer mit der Quote 100 in Rente gehen. Und alle die bis zum 31. Dezember 2022 die Voraussetzungen für die Quote 102 (64 Jahre und 38 Beitragsjahre) erreicht haben, können sie 2023 nutzen.<BR /><BR />Wer mit der Quote 100 und 102 in Rente geht, für den gilt das Rentenlimit von 2800 Euro brutto im Übrigen nicht. <h3> Die vorzeitige Sozialrente (Ape Sociale)</h3>Um die vorzeitige Sozialrente (Ape Sociale) können weiterhin Arbeitnehmer ansuchen, die arbeitslos sind, oder die eine Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent aufweisen, oder die jemanden, der im selben Haushalt zusammenlebt, betreuen. Sie müssen lediglich 30 Versicherungsjahre nachweisen, um dann mit der vorzeitigen Sozialrente mit 63 Jahren in Rente gehen zu können. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="854924_image" /></div> <BR /><BR />Möglich ist diese Frühpensionierung aber auch für Arbeitnehmer, die in besonders belastenden Berufen tätig sind, zum Beispiel Kranführer und Lkw-Fahrer, oder seit letztem Jahr beispielsweise auch für Grundschullehrer. Sie müssen 36 Beitragsjahre vorweisen, um mit 63 Jahren in Rente gehen zu können. Bauarbeiter können die Sozialrente nutzen, wenn sie 63 Jahre alt sind und 32 Rentenversicherungsjahre vorweisen können. <BR /><BR />Was man bei der vorzeitigen Sozialrente wissen muss: „Man bekommt monatlich nur 1500 Euro brutto an Rente bis man 67 Jahre alt ist und die normale Altersrente bezieht“, erklärt Renzler. <h3> Frauenregelung deutlich eingeschränkt</h3>Eingeschränkt wird 2023 die sogenannte Frauenregelung (opzione donna). Um damit in Rente gehen zu können, müssen Frauen – egal ob Arbeitnehmer oder Selbständige - 60 Jahre alt sein und 35 Beitragsjahre beisammen haben. Wichtig: „Es muss sich um 35 effektive Beitragsjahre handeln, das heißt, Arbeitslosenzeiten zählen nicht dazu, sehr wohl aber nachgekaufte Studienzeiten oder freiwillige Weiterzahlungen“, erklärt Rentenexperte Helmuth Renzler.<BR /><BR />Heuer neu sind einige erschwerende Bedingungen: Die Frauenregelung kann nur genutzt werden, wenn die Frauen einen im Haushalt lebenden Familienangehörigen ersten Grades pflegen, oder eine Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent nachweisen können oder in Folge einer Unternehmenskrise Entlassungen anstehen. <BR /><BR />Eine weitere Neuigkeit: Für jedes Kind gibt es eine Ermäßigung von einem Jahr, es sind aber nur maximal 2 Jahre Abzug möglich. In anderen Worten: „Wenn man 3 Kinder hat, kann man mit 58 Jahren in Rente gehen und nicht erst mit 60, wenn man nur eines geht man mit 59, wer keine Kinder hat, geht mit 60.“<BR /><BR />Wichtig zu wissen: Das Renteneintrittsfenster ist bei der Frauenregelung relativ spät angesetzt. Wenn man die Voraussetzungen erreicht hat, müssen Lohnabhängige 12 Monate und Selbständige 18 Monate warten, bis sie tatsächlich in Rente gehen können. „Auch wenn man nur ein paar Jahre als Selbständige aufscheinen hat, gelten die 18 Monate“, so Renzler. „Da muss man sich dann überlegen, ob das schon sinnvoll ist und ob man nicht besser auf die vorzeitige Altersrente wartet.“ Zumal die Rente nach der Frauenregelung zur Gänze nach dem beitragsbezogenen System berechnet wird, was finanzielle Nachteile bedeutet. Immerhin fällt die Rente nach der Frauenregelung ja gut 27 bis 36 Prozent geringer aus als die normale Rente.<h3> Andere Ausnahmeregelungen</h3>Keine Neuerungen gibt es für Schwer- und Nachtarbeiter: Sie können weiterhin in Rente gehen, wenn sie mindestens 61 Jahre und 7 Monate alt sind sowie 35 Rentenversicherungsjahre nachweisen können. Für Schwerarbeiter gilt die zusätzliche Auflage, dass die Summe aus Alter und Beitragsjahren 97,6 ergibt (Quote 97,6). Mit welchem Beruf man als Schwerarbeiter gilt, wurde im April 2011 per Dekret festgelegt, dazu gehören zum Beispiel Fließbandarbeiter und Busfahrer.<BR /><BR />Für Nachtarbeiter gilt die zusätzliche Bedingung, dass Alter und Beitragsjahre eine bestimmte Quote ergeben müssen, die von der Zahl der Nachtarbeitstage abhängt. <BR /><BR />Auch für die frühen Berufseinsteiger ändert sich 2023 nichts: Sie können auch heuer mit 41 Rentenversicherungsjahren in Rente gehen, wenn sie mindestens 12 Monate an tatsächlicher Arbeit vor dem 19. Lebensjahr nachweisen können und wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen: Sie müssen entweder arbeitslos sein, oder eine Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent nachwiesen können oder zuhause jemanden pflegen oder in einem besonders belastenden Beruf tätig sein. <BR /><BR />Bestehen bleibt auch die Möglichkeit, schon mit 64 Jahren und nur 20 Versicherungsjahren in Rente zu gehen, sofern man nach 1996 das erste Mal rentenversichert war. Allerdings muss man in dem Fall ziemlich gut verdient haben. Denn Bedingung ist weiterhin, dass die Rente nicht unter dem 2,8-Fachen des aktuellen Sozialgeldes liegen darf, sie darf also nicht weniger als rund 1300 Euro brutto betragen – und das in 20 Beitragsjahren zu erreichen, ist nicht so einfach. <BR /><BR /><BR />