Eines gleich vorweg: Besonders große Neuerungen gibt es im Jahr 2025 in Sachen Renten nicht. „Im letzten Haushaltsgesetz hat es keine gravierenden Änderungen bei den Rentenbestimmungen gegeben. Es sind vielmehr bereits bestehende Regelungen verlängert worden“, sagt „WIKU“-Rentenfachmann Alexander Oberkofler. Dazu gehören die „Quote 103“, die Frauenregelung und die vorzeitige Sozialrente. <BR /><BR />Die einzige größere Neuerungen betrifft die sogenannte vorzeitige Rente nach dem beitragsbezogenen System (pensione antcipata contributiva). <BR /><BR />Schauen wir uns die wichtigsten Möglichkeiten im Detail an, wie man sich heuer aus dem Arbeitsleben verabschieden kann: <h3> Mit 64 Jahren in Rente</h3>Die „pensione anticipata contributiva“ sieht vor, dass man schon mit 64 Jahren in Pension gehen kann. Voraussetzung ist aber, dass man zu denjenigen gehört, deren Rente ausschließlich nach dem beitragsbezogenen System berechnet wird, die also nach 1996 erstmals rentenversichert waren. <BR /><BR />Zudem muss man 20 Beitragsjahre beisammen haben und die erwartete Rente muss eine bestimmte Höhe – das 3-Fache des Sozialgeldes – erreichen. Das Sozialgeld beträgt derzeit knapp 540 Euro, die Rente muss somit rund 1620 Euro ausmachen. <BR /><BR />Neu ist heuer, dass man, um auf diesen Rentenbetrag zu kommen, auch Renditen aus dem Zusatzrentenfonds drauflegen kann. „Es scheint, als möchte der Staat die Wichtigkeit, um nicht zu sagen die Notwendigkeit der privaten Rentenvorsorge unterstreichen. Dies finde ich einen Schritt in die richtige Richtung“, kommentiert Alexander Oberkofler die Neuerung. <BR /><BR />Nutzt man aber die Zusatzrente, dann muss man gleichzeitig 25 Beitragsjahre nachweisen, ab 2030 sollen es sogar 30 Jahre werden. <BR /><BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1123908_image" /></div> <BR /><BR />Mit 64 in Rente – das mag vielleicht verlockend klingen, doch von dieser Frührente können nur sehr wenige Personen Gebrauch machen. <BR /><BR />„Das liegt daran, dass nur wenige mindestens 64 Lebensjahre und gleichzeitig 25 Beitragsjahre aufweisen können, wenn die ersten Rentenbeiträge erst nach dem 1. Jänner 1996 aufscheinen dürfen“, erklärt Oberkofler. Denn jemand der heute 64 ist, also 1961 geboren wurde, wird kaum erst 1996, also mit 35 Jahren, erstmals rentenversichert gewesen sein. <BR /><BR />Im nächsten Jahr könnte diese Einschränkung allerdings aufgeweicht werden: „Laut den letzten Meldungen wäre das Vorhaben der Regierung, diese Maßnahme im nächsten Jahr auch auf Personen auszudehnen, die bereits vor dem Jahr 1996 Beiträge eingezahlt haben. Damit würden zweifelsohne die Anspruchsberechtigten drastisch ansteigen – und die Sache würde schon interessanter. Allerdings gilt es dann abzuwägen, ob das noch finanzierbar ist.“ <h3> Mit 62 Jahren in Rente: die Quote 103</h3>Die Frührente nach der Quote 103 wurde um ein weiteres Jahr verlängert. Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft (Arbeitnehmer und Selbständige) können die Quote 103 nutzen, wenn sie innerhalb 31. Dezember 2025 mindestens 62 Jahre alt werden und mindestens 41 Dienstjahre nachweisen können (62 plus 41 ergibt 103, daher der Name dieser Frührente). <BR /><BR />Allerdings wird die gesamte Rente nach dem beitragsbezogenen – weniger vorteilhaften – System berechnet. Das kann Einschnitte bei der Rente von bis zu 30 Prozent bedeuten.<BR /><BR />Zudem bekommt jemand, der mit der Quote 103 in Pension geht, vorerst maximal nur rund 2400 Euro brutto im Monat an Rente ausbezahlt (das entspricht dem Vierfachen der aktuellen Mindestrente) – und das bis zum 67. Lebensjahr. Diejenigen, für die eigentlich eine höhere Rente herausschauen würde, die bekommen ihre tatsächliche höhere Pension erst nach dem 67. Lebensjahr ausbezahlt; Nachzahlungen gibt es aber keine. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1123911_image" /></div> <BR /><BR />Unverändert bleiben die Renteneinstiegsfenster: Beschäftigte im Privatsektor müssen, wenn sie die Voraussetzungen der Quote 103 erfüllt haben, 7 Monate warten, um die Pension zu beziehen, und die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes werden 9 Monate.<BR /><BR />Weiterhin gilt, dass die Rente nach der Quote 103 nicht mit Arbeitseinkommen vereinbar ist. Das heißt: Wer mit der Quote 103 in Pension geht, darf lediglich gelegentliche Arbeiten übernehmen, bei denen er nicht mehr als 5000 Euro im Jahr verdient. <h3> Die Sonderregelung für Frauen</h3>Verlängert wurde einmal mehr auch die Frauenregelung (opzione donna), die Frauen vorbehalten ist, die einen im Haushalt lebenden Familienangehörigen ersten Grades pflegen, oder eine Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent nachweisen können oder vor einer Entlassung wegen einer Unternehmenskrise stehen. <BR /><BR />Die Einschränkungen, die im Vorjahr für diese Frührente eingeführt worden waren, bleiben auch 2025 erhalten. Mit anderen Worten: Frauen, die 35 Beitragsjahre vorweisen können, können je nach Anzahl der Kinder mit 59 bis 61 Jahren in Pension gehen: 59 Jahre mit 2 und mehr Kindern, 60 Jahre mit einem Kind und 61 Jahre ohne Kinder. <BR /><BR />Zu bedenken ist allerdings auch in diesem Fall, dass die Rente ausschließlich nach dem beitragsbezogenen System berechnet wird, weshalb die Rente 20 bis 25 Prozent geringer ausfallen wird.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1123914_image" /></div> <BR /><BR />Weiterhin einkalkulieren sollten alle, die die Frauenregelung nutzen möchten, dass man erst lange nachdem man die Voraussetzungen dafür erreicht hat, auch tatsächlich seine Rente beziehen kann: Lohnabhängige müssen 12 Monate warten und Selbständige 18 Monate.<h3> In Rente mit mit 63 Jahren und 5 Monaten: die „Ape sociale“</h3>Die vorzeitige Sozialrente (Ape Sociale) ist nur bestimmten Personen vorbehalten: Arbeitslosen, Zivilinvaliden oder Beschäftigten, die jemanden, der im selben Haushalt zusammenlebt, betreuen, sowie Beschäftigten, die in besonders belastenden Berufen (zum Beispiel Bauarbeiter, Hauspflegekräfte, Kindergärtner, Krankenschwestern …) tätig sind.<BR /><BR />Sie müssen mindestens 63 Jahre und 5 Monate alt sein, um die vorzeitige Sozialrente beanspruchen zu können. <BR /><BR />Gleichzeitig müssen Beschäftigte in besonders belastenden Berufen 36 Rentenversicherungsjahre nachweisen, während Arbeitslose, Zivilinvalide und Personen, die jemanden zuhause pflegen, nur 30 Versicherungsjahre beisammen haben müssen.<BR /><BR />Zudem gilt: Wer die vorzeitige Sozialrente bezieht, darf nach Rentenantritt kein Lohneinkommen mehr beziehen. Erlaubt sind nur gelegentliche Tätigkeiten, bei denen man nicht mehr als 5000 Euro im Jahr verdient. <BR /><BR />Die vorzeitige Sozialrente beträgt maximal 1500 Euro brutto im Monat – und zwar so lange, bis man 67 Jahre alt ist und die normale Altersrente beziehen kann.<h3> Die vorzeitige Altersrente</h3>Aufrecht bleibt die vorzeitige Altersrente. Auch heuer werden Männer mit 42 Jahren und 10 Monaten an eingezahlten Rentenversicherungszeiten (41 Jahre und 10 Monate für Frauen) den Ruhestand antreten können – unabhängig vom Alter. <BR /><BR />Das Renteneinstiegsfenster beträgt 3 Monate in der Privatwirtschaft; mit anderen Worten: Die Pension kann man erst 3 Monate nachdem man die Voraussetzungen erreicht hat, beziehen. Im öffentlichen Dienst gilt ein Rentenfenster von 4 Monaten. <h3> In Rente mit 41 Beitragsjahren: für frühe Berufseinsteiger</h3>Bestehen bleibt auch die Möglichkeit für die frühen Berufseinsteiger, die schon vor dem 19. Lebensjahr 12 Monate lang Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt haben, mit 41 Beitragsjahren in Rente zu gehen. Unter der Bedingung, dass sie zu jenen Berufsgruppen gehören, die für eine vorzeitige Sozialrente berechtigt sind.<h3> Die Altersrente mit 67 Jahren</h3>Für wen keine der vorzeitigen Rentenmöglichkeiten in Frage kommt, dem bleibt nur die Altersrente mit 67 Jahren (und 20 Beitragsjahren). Diese Voraussetzungen werden bis Ende 2026 gelten; danach ist davon auszugehen, dass das Alter leicht angehoben wird – voraussichtlich auf 67 Jahre und 2 oder 3 Monate.<h3> Anreize für längeres Arbeiten</h3>Arbeitnehmer, die trotz Erreichens der Rentenvoraussetzungen weiterarbeiten, können mit einem kleinen Bonus rechnen: Sie können darum ansuchen, dass der Teil der Sozialbeiträge, der zu ihren Lasten geht (9,19 Prozent) monatlich ausgezahlt wird, während der Arbeitgeberanteil weiterhin an die Rentenkasse abgeführt wird. Diese Zusatzleistung wird nicht besteuert, erhöht aber freilich auch nicht die spätere Rente.<BR /><BR />Eine Neuerung gibt es auch für den Staatsangestellten: Ab heuer müssen sie nicht mehr zwingend mit 65 Jahren in Rente gehen, sondern können – sofern sie es wünschen – bis zum 67. Lebensjahr weiterarbeiten – oder sogar bis sie 70sind, sofern die jeweilige Verwaltung zustimmt. Bislang mussten Staatsbedienstete mit 65 Jahren in den Ruhestand treten, sofern sie die Beitragsvoraussetzungen (42 Jahre und 10 Monate für Männer und 41 Jahre und 10 Monate für Frauen) erfüllten. Eine Weiterbeschäftigung bis zur regulären Altersgrenze von 67 Jahren war zwar möglich, jedoch oft mit Einschränkungen oder nur in besonderen Fällen erlaubt. <BR /><BR />Aus Sicht des „WIKU“-Rentenexperten gilt diese Neuerung für alle Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung, also auch für Landesangestellte – „sofern nicht durch die klärenden Rundschreiben, die erst noch veröffentlicht werden müssen, anderslautende Vorgehensweisen bestimmt werden“. <h3> 3 Fragen an Rentenfachmann Alexander Oberkofler</h3><BR /><div class="img-embed"><embed id="1123917_image" /></div> <BR /><BR /><b>Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Neuerungen bei den Rentenbestimmungen im Jahr 2025?</b><BR />Alexander Oberkofler: Im letzten Haushaltsgesetz hat es keine gravierenden Änderungen bei den Rentenbestimmungen gegeben. Es sind vielmehr bereits bestehende Regelungen verlängert worden, wie die Rente nach der „Quote 103“, die Frauenregelung und die „Ape sociale“. Und das sehe ich eher positiv, denn damit gewinnt man zumindest ein kleines Stück an Planungssicherheit. Dies ist in Italien, speziell in den letzten Jahren, nicht immer so gewesen, schließlich hat es in Vergangenheit sogar im Jahrestakt einschneidende Änderungen bei den Rentenbestimmungen gegeben. Die einzige größere Neuerung, die in diesem Jahr eingeführt worden ist, betrifft wohl die Rente, die man derzeit mit mindestens 64 Jahren an Lebensalter und mindestens 25 Beitragsjahren beziehen kann.<BR /><BR /><b>Welche Reformen wären im italienischen Rentenwesen aus Ihrer Sicht nötig?</b><BR />Oberkofler: Italien, aber auch andere Staaten wie zum Beispiel Deutschland, hat mit großen Herausforderungen zu kämpfen, die unter anderem mit dem demographischen Wandel zusammenhängen. Aber auch die Beschäftigungsrate spielt eine bedeutende Rolle, denn schließlich ist es der Teil der arbeitenden Bevölkerung, der durch die Einzahlung der Beiträge die Ausgaben für die Rente stemmen sollte. <BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-68369396_quote" /><BR /><BR />Um zu verhindern, dass das ganze Rentensystem zusammenbricht, befürchte ich, dass Italien den Hebel an mehreren Stellen ansetzen muss, auch wenn das dann bedeutet, fernab von populistischen Entscheidungen zu agieren. Es könnte durchaus dazu kommen, dass eine Regelung eingeführt wird, die ein Mindestlebensalter bei der Pensionierung vorsieht. Dies wäre sehr zum Leidwesen der Menschen, die früh angefangen haben zu arbeiten und immer fleißig Beiträge eingezahlt haben. Dadurch verschafft sich der Staat jedoch einen doppelten Vorteil, denn die potenzielle Auszahlungszeit der Rente wird auf diese Weise verkürzt und durch den weiteren Verbleib im Dienst werden nebenbei weitere Beiträge in die Kassen des Staates gespült. <BR /><BR /><b>Genau vor 30 Jahren wurde das beitragsbezogene System eingeführt – ein zukunftsfähiges System?</b><BR />Oberkofler: Dem beitragsbezogenen System, das mit der Dini-Refom eingeführt worden ist, kann ich durchaus etwas Positives abgewinnen, zumindest was den Staatshaushalt betrifft. Denn im Grunde bekommt dabei jeder die Beiträge ausbezahlt, die er im Laufe seiner Berufslaufbahn eingezahlt hat. Es ist jedoch klar und das ergeben auch Hochrechnungen, dass es durch dieses Berechnungssystem doch bedeutende Unterschiede zwischen dem letzten Lohn vor der Pensionierung und der zu erwartenden Rente geben wird. Umso wichtiger und empfehlenswert ist es für jüngere Menschen, sich so weit wie möglich nicht auf das staatliche Rentensystem zu verlassen, sondern sich eine starke zweite Säule durch eine private Rentenvorsorge aufzubauen.