Hunderte Betriebe im Land stehen vor großen Problemen, die Corona-Pandemie hat viele von ihnen teilweise an den Rand der Existenz gebracht. Umso sehnsüchtiger warten viele Unternehmer auf finanzielle Unterstützung vom Land. In den kommenden Wochen soll es nun soweit sein. Das sind die Voraussetzungen und Kriterien.<BR /><BR /><BR /><i>Von Arnold Sorg</i><BR /><BR /><BR />500 Millionen schwer ist das Landes-Hilfspaket für die heimischen Unternehmer, das am kommenden Dienstag in der Landesregierung beschlossen werden soll. Konkret soll es 2 Hilfs-Schienen geben, wie nun durchgesickert ist: eine Schiene mit Verlustbeiträgen und eine zweite Schiene mit Fixkosten-Beiträgen. Ein Betrieb soll sich aber nur für eine Schiene entscheiden können – man kann also nicht für beide Förderschienen ansuchen. <BR /><BR />Die erste Schiene ist im Grunde genommen dieselbe wie im vergangenen Jahr: Es geht um Verlustbeiträge für Kleinbetriebe bis zu 5 Mitarbeiter. Diese sollen mittels Eigenerklärung um einen Verlustbeitrag zwischen 3000 und 10.000 Euro ansuchen können. Die Voraussetzung, um in den Genuss eines solchen Verlustbeitrages zu kommen, ist – gleich wie im Vorjahr – ein Umsatzverlust von mindestens 20 bis 30 Prozent im Zeitraum von März 2020 bis Februar 2021. Die genauen Kriterien sollen in den kommenden Tagen noch mit den Wirtschaftsverbänden geklärt werden, sagen mit der Sache vertraute Personen. <BR /><BR />Bei der zweiten Förderschiene geht es um mehr Geld. Hier soll ein Beitrag auf die Fixkosten eines Unternehmens ausbezahlt werden. Bei dieser Schiene handelt es sich also vor allem um Beiträge für größere Betriebe, oder aber für Kleinbetriebe bis zu 5 Mitarbeiter, die sich gegen die Schiene 1 mit den Verlustbeiträgen entschieden haben. Die Voraussetzung: Ein Unternehmen muss einen Umsatzverlust im Zeitraum von März 2020 bis Februar 2021 von mindestens 20 bis 30 Prozent vorweisen und er muss seine Fixkosten präsentieren. Diese können entweder die Miete sein, oder aber auch nicht veräußerte Lagerbestände. Auch hier sollen die genauen Kriterien in den kommenden Tagen noch ausgearbeitet werden. Der Vorteil bei dieser Schiene: Der Hilfsbeitrag ist deutlich höher und kann bis zu 100.000 Euro reichen. Der Nachteil: Die Auszahlung wird langsamer erfolgen, da es davor einige Überprüfungen brauchen wird. <BR /><BR />Sowohl bei Schiene 1 als auch bei Schiene 2 soll der Beitragsempfänger dazu verpflichtet werden, seine Mitarbeiter zumindest zum Teil weiterzubeschäftigen – sozusagen als Kriterium für den Erhalt eines Beitrages. <BR /><BR />Wie schaut der weitere Iter aus? Am Dienstag wird die Landesregierung einen Grundsatzbeschluss über dieses Hilfspaket fassen, in der darauffolgenden Woche wird dann der Landtag die dafür nötigen 500 Millionen Euro in den Landeshaushalt einbinden. Wann genau dann die Betriebe um die Beiträge ansuchen können, soll noch in den kommenden Tagen definiert werden. <BR /><BR />Neben dem Landes-Hilfspaket wird es auch vom Staat mit dem „Ristori“-Dekret 5 finanzielle Hilfen geben. Diese beiden Hilfen sind aber kumulierbar. Will heißen: Ein Betrieb kann sowohl um die Landes- als auch um die Staatshilfe ansuchen.