Lesen Sie hier, wie der genaue Plan der Regierung aussieht und wer künftig noch Anspruch auf den Superbonus hat.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/wirtschaft/superbonus-110-soll-auf-90-prozent-gekuerzt-werden" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet, </a>will die Regierung-Meloni den Superbonus 110 auf 90 Prozent reduzieren. Die finale Entscheidung liegt zwar beim Parlament und wird in den kommenden Wochen getroffen werden, dennoch wird schon jetzt klar, wie der neue Superbonus aussehen soll.<BR /><BR />Grund für die Änderung des Superbonus: Er ist zu kostspielig. Bereits im Juni waren die zur Verfügung gestellten Mittel alle aufgebraucht. Bei der Aktualisierung des Finanz- und Wirtschaftsplanes fällt der Superbonus nun den Kürzungen am italienischen Haushalt zum Opfer.<h3> Diese Voraussetzungen sollen gelten</h3>Laut der italienischen Tageszeitung „Il Corriere della Sera“ gehe man derzeit davon aus, dass die von der Steuer absetzbaren Beträge davon abhängen werden, welche Art von Immobilie saniert wurde und ob es sich um eine Erst- oder um eine Zweitwohnung handelt. Außerdem dürfte das Einkommen des Ansuchenden eine zentrale Rolle für die Bezugsberechtigung spielen. Vor allem bei Kondominien dürfte dies wichtig werden, zumindest wenn es um die Sanierung von Gemeinschaftsbereichen geht.<BR /><BR />Für Einfamilienhäuser soll es zwar möglich sein, um den Bonus anzusuchen, allerdings nur unter einigen Voraussetzungen: Es muss sich dabei um den Erstwohnsitz handeln, zudem schwebt der Regierung eine sehr strenge Einkommensgrenze vor: Laut Informationen des „Corriere“ soll diese bei 15.000 Euro jährlich liegen. Allerdings dürfte ein sogenannter Familienquotient eingeführt werden: Je mehr Mitglieder eine Familie hat, desto weiter nach oben steigt die Einkommensgrenze.<BR /><BR />Was derzeit noch völlig offen ist, ist ob diese Beschränkungen auch dann gelten, wenn es sich um Arbeiten handelt, die innerhalb der einzelnen Wohnungen in einem Kondominium durchgeführt werden.<h3>Was passiert mit bereits begonnen Bauprojekten?</h3>Eine weitere wichtige Frage betrifft all jene, die bereits mit Arbeiten im Rahmen des Superbonus begonnen oder diese sogar abgeschlossen haben. Auch hier gibt es noch keine Klarheit.<BR /><BR />Fest steht allerdings, dass die Regierung die Reduzierung des Superbonus nicht alleine entscheiden kann, sondern diese Bestimmung als Teil des Haushaltsgesetzes erst in den beiden Kammern angenommen werden muss, bevor sie in Kraft tritt. In der Regel sollte es daher noch bis zum 1. Jänner 2023 dauern, bis die Reduzierung wirksam wird. Bis zur Bestätigung durch die beiden Kammern sollten somit die aktuellen Regelungen zum Superbonus in Kraft bleiben.<BR /><BR />