Tausende Saisonbeschäftigte in Südtirol stehen seit Monaten nicht nur ohne Gehalt und Arbeitslosengeld da, sie sind auch nicht mehr rentenversichert. Eine gesetzliche Änderung im Regionalrat soll diesbezüglich Abhilfe schaffen.<BR /><BR /><BR /><i>Von Arnold Sorg</i><BR /><BR /><BR />Die Problematik ist bekannt: Da die Hotel- und Gastronomiebetriebe in Südtirol seit einem Jahr nur wenige Monate offenhalten konnten, mussten sich die Mitarbeiter – zumeist Saisonarbeiter – immer wieder arbeitslos melden. Das Problem aber ist, je weniger Monate man arbeitet, desto weniger lange hat man Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung. Mittlerweile sind in Südtirol um die 15.000 Saisonarbeiter davon betroffen. Sie stehen seit Monaten ohne Gehalt und Arbeitslosengeld da. Und zu allem Überfluss sind sie – nachdem die Arbeitslosenunterstützung von der italienischen Regierung nicht verlängert wurde – auch nicht rentenversichert. <BR /><BR /><BR />Der Vorsitzende des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), Tony Tschnett, fordert daher eine Ausweitung der freiwilligen Weiterversicherung auf die Saisonarbeiter im Tourismus. <BR /><BR />Zur Erklärung: Die freiwillige Weiterversicherung geht auf das Regionalgesetz vom 25. Juli 1992, Nr. 7 zurück. Es ist beispielsweise für Frauen in der Mutterschaft gedacht, die nach einigen Monaten keine Arbeitslosenunterstützung mehr erhalten. Sie können aber über dieses Gesetz weiterhin in die Rentenversicherung einzahlen und sind somit weiterhin rentenversichert. Da es für viele finanziell aber nicht einfach ist, keine Arbeitslosenunterstützung zu bekommen und trotzdem monatlich die Rentenversicherung zu bezahlen, gewährt die öffentliche Hand aufgrund des genannten Gesetzes aus dem Jahr 1992 einen Beitrag. <BR /><BR /><embed id="dtext86-48487407_quote" /><BR /><BR />Tschenett betont, dass dies aufgrund der aktuellen Situation auch auf die Saisonarbeiter im Tourismus ausgeweitet werden sollte. „Dann sind die betroffenen Personen zumindest rentenversichert, bis sie wieder einen Job antreten können.“<BR /><BR />So würde das ausschauen: Ist die Arbeitslosenunterstützung ausgelaufen und ich will mich weiterversichern, dann muss ich monatlich einen Beitrag einzahlen. Zur Berechnung wird mein letzter Monatslohn herangezogen. Habe ich beispielsweise am Schluss 2000 Euro netto verdient, dann muss ich 33 Prozent davon einzahlen, damit ich weiterhin rentenversichert bin – das wären also 660 Euro. Um diese Kosten abzufedern, sollte das Land einem Betroffenen 9000 Euro pro Jahr gewähren. „Damit wären in vielen Fällen die Kosten für die freiwillige Weiterversicherung gedeckt“, so Tschenett.<BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-48487601_quote" /><BR /><BR /><BR />Genau denselben Vorschlag hat Soziallandesrätin Waltraud Deeg vergangene Woche in der Regionalregierung eingereicht. Der Vorschlag sei auf Wohlwollen gestoßen. „Nun muss dieser Vorschlag aber noch genau geprüft werden“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher, der in dieser Sache zuständige Regionalassessor. <BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-48487606_quote" /><BR /><BR /><BR />Deeg geht zwar davon aus, dass in der Regionalregierung kein großer Gegenwind für diese Maßnahme zu erwarten sei, nichtsdestotrotz handle es sich um viel Geld: „Wenn man von rund 15.000 betroffenen Personen ausgeht, die jeweils 9000 Euro erhalten, dann sind das 135 Millionen Euro.“ Daher sei eine genau Prüfung richtig und auch wichtig. „Auch muss man die Kriterien festlegen, für wen die freiwillige Weiterversicherung gelten soll, ob sie auf die Saisonarbeiter im Tourismus ausgeweitet werden soll, oder auch auf anderen Kategorien.“ <BR /><BR /><BR />Deeg geht davon aus, dass sich die Regionalregierung im Laufe des April um diese Gesetzesänderung kümmern werde. Wird sie verabschiedet, so könnten die ersten Beiträge wohl im Laufe der zweiten Jahreshälfte ausbezahlt werden. <BR />