Die Abgeordnetenkammer sollte das Haushaltsgesetz noch vor dem Jahreswechsel genehmigen.<BR /><BR />Die Parteien der breiten Regierungsmehrheit haben in den letzten Wochen schwierige Kompromisse zu wichtigen Streitthemen finden müssen. In den letzten Tagen hat man auch Lösungen für offene Fragen gefunden.<BR /><BR /> Das betrifft den 110 Prozent Superbonus für die energetische Sanierung von Wohngebäuden, den Aufschub der Steuerzahlungsbescheide und die Frühpensionierung der Bauarbeiter.<BR /><BR />Die ursprünglich für die Sanierung von Einfamilienhäusern vorgesehene Einkommens- und Vermögenshöchstgrenze wurde fallen gelassen. Um den Superbonus nutzen zu können, müssen jedoch 30 Prozent der vorgesehenen Arbeiten bis 30. Juni 2022 abgeschlossen werden.<BR />Bauarbeiter, die sich in Schwierigkeiten befinden, können schon mit 63 Jahren in Pension gehen (Ape sociale). Dafür genügen künftig mindestens 32 Beitragsjahre. Bisher waren 36 Beitragsjahre erforderlich. <BR />Eine weitere Regelung betrifft die Frühpensionierung mit Quote 102 (Alter 64 Jahren und 38 Beitragsjahre), die nur im kommenden Jahr an die Stelle der bisherigen Quote 100 (Alter 62 Jahre und 38 Beitragsjahre) tritt.<BR />Auf Drängen der rechten Regierungsparteien wird die Fälligkeit der Steuerzahlungsbescheide (cartelle esattoriali) von 90 auf 150 Tage verlängert.<BR /><BR /><b>Energie wird massiv teurer: Das ist geplant</b><BR /><BR />Ein wichtiger Punkt im Haushaltsgesetz betrifft die Energiekosten. Denn ab 1. Jänner könnte laut den Prognosen des Wirtschaftsforschungsinstituts Nomisma Energia ein Kubikmeter Gas im ersten Quartal 2022 für die Abnehmer in der geschützten Grundversorgung 1,55 Euro kosten. Gegenüber dem letzten Quartal 2021 wäre das ein Preisanstieg um 61 Prozent. <BR /><BR />Auch der Strompreis dürfte für die Abnehmer in der geschützten Grundversorgung dramatisch ansteigen. Nach Nomisma Energia könnte eine Kilowattstunde 43,8 Cent kosten. Das wäre eine Preissteigerung von fast 50 Prozent gegenüber dem letzten Quartal des heurigen Jahres. <BR /><BR />Diese Schätzungen berücksichtigen allerdings noch nicht die Maßnahmen der Regierung zur Dämpfung der Gas- und Strompreiserhöhungen, weil es dafür noch keine endgültige Regelung gibt.<BR /><BR />Vor Jahresende muss jedenfalls die Energie-, Netz- und Umweltbehörde (l’autorità per l’energia, le reti e l’ambiente - Arera) den Gas- und Strompreis für die geschützte Grundversorgung im ersten Quartal 2022 festlegen. Und eines kann man bereits jetzt sagen: Trotz der staatlichen Maßnahmen werden die Gas- und Strompreise im kommenden Jahr in die Höhe schießen. Erst in der wärmeren Jahreszeit, wenn der Gasverbrauch zurückgeht und günstiger Strom aus erneuerbaren Quellen verstärkt zur Verfügung steht, dürften Gas und Strom wieder billiger werden.<BR /><BR />Auf den Preis für die Gasbeschaffung wirkt sich die Entwicklung auf den internationalen Gasbörsen und besonders die dort gehandelten Termingeschäfte aus. Darauf kann die Regierung keinen Einfluss nehmen.<BR /><BR /> Auch auf die Stromproduktion hat der Erdgaspreis einen starken Einfluss, weil in Italien der Großteil des Stroms aus mit Gas betriebenen Kraftwerken stammt. Auf die Erzeugerpreise der Kraftwerke wirkt sich verstärkt auch der Preis für die Verschmutzungsrechte aus, die die thermischen Kraftwerke für den Ausstoß des klimaschädlichen CO2 erwerben müssen.<BR /><BR /> Der Handel mit diesen Verschmutzungsrechten erfolgt über elektronische Handelssysteme und in letzter Zeit sind die Preise deutlich gestiegen.<BR /><BR />Im Haushaltsgesetz hat die Regierung für die Stromversorgung folgende Maßnahmen festgelegt: Die Systemaufwendungen werden gestrichen, die Mehrwertsteuer auf 5 Prozent festgesetzt, Preisermäßigung aus sozialen Gründen soll es geben und es ist eine Ratenzahlung bis zu 10 Monaten möglich.<BR />Der Staat übernimmt für die Stromversorgung die sogenannten Systemaufwendungen (oneri generali di sistema), die bereits im laufenden vierten Quartal nicht mehr den Stromverbrauchern angelastet werden.<BR /><BR /> Es handelt sich um den staatlich veranlassten Teil Stromkosten für den Abbau der stillgelegten Atomkraftwerke, die Förderung der Energie aus erneuerbaren Quellen, den ermäßigten Stromtarif zugunsten der Eisenbahn, den begünstigten Strompreis für Industriebetriebe mit hohem Energiebedarf usw. Die Systemaufwendungen für die privaten Haushalte und die Gewerbebetriebe mit einer auf 16,5 Kilowatt begrenzten Leistung machten bis September 2021 immerhin zwischen 20 und 25 Prozent des Rechnungsbetrages aus.<BR />Für alle häuslichen und gewerblichen Verwendungszwecke wird für die Stromlieferungen der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5 Prozent angewandt. Das führt für den Fiskus zu verminderten Steuereinnahmen von geschätzten 608 Millionen Euro. Für die meisten Unternehmen ist diese Mehrwertsteuersenkung unbedeutend, weil sie den Steuerbetrag in der Stromrechnung als Vorsteuer abziehen können.<BR /><BR />Auch für das Gas wird der Mehrwertsteuersatz für alle Verwendungszwecke auf 5 Prozent gesenkt.<BR /><BR />Für einkommensschwache Familien und Familien mit schweren Gesundheitsproblemen sind Strom- und Gaspreissenkungen aus sozialen Gründen (bonus sociale) vorgesehen. Diese Vergünstigungen werden von mehr als 3 Millionen Familien für die Stromlieferungen und mehr als 2 Millionen Familien für die Gaslieferungen genutzt.<BR /><BR />Haushalte, die ihre Strom- und Gasrechnungen nicht begleichen können, haben Anrecht auf eine ratenweise Zahlung des Rechnungsbetrages aufgeteilt auf maximal 10 Monatsraten. Diese Stundung betrifft Rechnungen, die im Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 30. April 2022 ausgestellt werden. Für die Ratenzahlungen dürfen keine Verzugszinsen verlangt werden.<BR /><BR /><b>Einkommensteuer wird gesenkt</b><BR /><BR />Mit dem Maßnahmenpaket (manovra) zum Haushaltsgesetz wird auch teilweise die Reform der Einkommensteuer (Irpef) verwirklicht. Ab dem kommenden Jahr tritt ein neuer Steuertarif mit 4 Steuersätzen an Stelle der bisherigen 5 Steuersätze in Kraft:<BR /><BR />- bis 15.000 Euro Bruttojahreseinkommen: 23 Prozent<BR />- 15.000 bis 28.000 Euro: 25 Prozent<BR />- 28.000 bis 50.000 Euro: 35 Prozent<BR />- über 50.000 Euro: 43 Prozent<BR />Die Einkommensteuer wird noch durch den regionalen Steueraufschlag und in Südtirol durch den Landeszuschlag ergänzt (1,23 Prozent bis 75.000 Euro, 1,73 Prozent über 75.000). Dazu kommen noch die Aufschläge, die einige Gemeinden festgelegt haben. Für einen Großteil der Steuerpflichtigen sind für Arbeitnehmer, Pensionisten und Selbständige unterschiedliche Abzüge vorgesehen.<BR />Eine Schutzregelung sieht vor, dass Steuerpflichtige mit mittleren und niedrigen Einkommen, die durch den neuen Steuertarif weniger bezahlen, trotzdem die anwendbaren Steuerabzüge im bisherigen Ausmaß geltend machen können. Das gilt zum Beispiel für Ausgaben zur Gesundheitspflege, Zinsen für Wohnungskredit (Erstwohnung) und Begünstigungen für Wohnungssanierungen.<BR /><BR /><b>Irap entfällt für die Kleinen</b><BR /><BR />Mit dem Haushaltsgesetz wird ein erster Schritt zur Abschaffung der regionalen Wertschöpfungssteuer (Irap) gemacht. Das gilt für Unternehmer und Freiberufler einschließlich der Künstler, die im Juni 2022 nur mehr die Irap-Saldozahlung für 2021 durchführen müssen. Zu den Begünstigten dürften rund 835.000 Steuerpflichtige zählen. Ausgenommen sind die Pauschalbesteuerten (regime forfettario) die bereits von der Wertschöpfungssteuer befreit sind.<BR />Vor der Pandemie erzielte der Staat mit der Wertschöpfungssteuer jährlich rund 15 Milliarden Euro an Einnahmen, die zur Finanzierung des öffentlichen Gesundheitswesens der Regionen verwendet wurden.<BR /><BR /> Der weitaus größte Teil der Wertschöpfungssteuer muss noch in den kommenden Jahren mit der Durchführung der geplanten Steuerreform schrittweise abgebaut werden. Zurzeit zahlen die Personen- und Kapitalgesellschaften jährlich insgesamt noch rund 14 Milliarden Euro für die Wertschöpfungssteuer.<BR /><BR /><BR /><BR />