<BR />Um das Lohnniveau in Südtirol zu heben, ist in den vergangenen 10 Jahren immer wieder der Vorschlag aufgetaucht, Unternehmen, die bessere Gehälter zahlen, mit einer geringeren regionalen Wertschöpfungssteuer (Irap) zu belohnen. Umgesetzt wurde ein entsprechender Plan aber nie. <h3> Irap soll nächstes Jahr wieder auf 3,9 Prozent steigen</h3>Erst heuer im Frühjahr wurde das Projekt konkreter: Der Landtag genehmigte einen Antrag zum Landeshaushalt, womit die Irap 2024 noch für alle Betriebe auf dem Niveau von 2023 belassen wurde. <BR />Damals war die regionale Wertschöpfungssteuer vorübergehend von 3,9 auf 3,3 Prozent gesenkt worden, um den Unternehmen in der Energiekrise entgegenzukommen. <BR />Gleichzeitig legte der Landtag aber fest, dass ab 2025 der Steuersatz auf 3,9 Prozent zurückkehren wird. Eine Ausnahme wird demnach nur für jene Betriebe gemacht, die für bessere Löhne sorgen. Die Kriterien dazu sollten die Sozialpartner definieren. <BR /><BR />Doch das Thema erweist sich offensichtlich erneut als komplex: Denn was genau versteht man unter höheren Löhnen und wie überprüft man, ob sie gezahlt werden? <h3> So sieht der Vorschlag aus </h3>Ein erster Vorstoß des Südtiroler Wirtschaftsringes (SWR) verlief im Sande, bislang konnten sich lediglich Unternehmerverband (UVS), Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) sowie der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) auf einen Vorschlag einigen. <BR /><BR />Und der sieht so aus: „Grundsätzlich soll für all jene Betriebe eine geringere Irap gelten, die entweder einen Kollektivvertrag anwenden, für den die primäre Kompetenz beim Land liegt, zum Beispiel bei den privaten Altersheimen oder Obstgenossenschaften, oder für solche, die zwischen dem 1. Jänner 2022 und bis Ende 2024 territoriale Abkommen abgeschlossen haben oder noch abschließen“, erklärt ASGB-Vorsitzender Tony Tschenett. <BR />„Weiters soll die geringere Irap für Unternehmen gelten, die Betriebsabkommen abgeschlossen haben oder solche, die Produktivitätsprämien auszahlen.“ <BR /><BR />Ein konkreter Wert, wie viel höher die Gehälter sein müssen, wurde nicht definiert. Nachdem Territorialverträge und Betriebsabkommen von den Sozialpartnern unterzeichnet würden, sei davon auszugehen, dass Verbände und Gewerkschaften damit bestätigten, dass Lohnerhöhungen gegeben seien, erklärt UVS-Direktor Josef Negri. <BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-66313141_quote" /><BR /><BR /><BR />Aber hätte man da für die Mitarbeiter nicht mehr rausschlagen können? <BR />Wenn erst in den vergangenen beiden Jahren ein Territorial- oder Betriebsabkommen abgeschlossen worden sei, könne man die Betriebe jetzt nicht strafen und verlangen, wieder etwas draufzulegen, argumentiert Tschenett. <BR />„Zumal die Irap ja vor allem die größeren Unternehmen belastet, die sowieso schon höhere Löhne zahlen. Und das ist ein Fakt.“<BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-66313145_quote" /><BR /><BR /><BR />Der Vorteil diese Vorschlages liegt für Tschenett auch darin, dass man leicht überprüfen kann, ob ein Betrieb die Kriterien erfüllt oder nicht. Ob ein Territorial- oder Betriebsabkommen unterzeichnet worden ist scheine auf. „Das ist die einzige Lösung, die anwendbar und auch kontrollierbar ist“, unterstricht auch Negri. <h3> Die Kritik </h3>Für die Gewerkschaften CGIL/AGB, SGB/CISL und UIL/SGK ist das wenig. Sie tragen den Vorschlag nicht mit.<BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-66313330_quote" /><BR /><BR /><BR /> Vor allem, dass auch Betriebe, die Produktivitätsprämien auszahlen, mit einer geringeren Irap belohnt werden sollen, stößt auf Kritik. <BR />Denn ob überhaupt und in welchem Ausmaß solche Prämien gewährt werden, hängt von verschiedenen Parametern ab – „das entspricht nicht dem Grundsatz ,mehr Lohn für alle Mitarbeiter', den wir verfolgen“, erklärt Josef Lazzari vom CGIL/AGB. „Das wäre dann ja eine Irap-Reduzierung zum Null-Tarif“, bemängelt er. <BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-66313683_quote" /><BR /><BR /><BR />Der Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister (lvh) hingegen möchte auch ältere Territorial-Abkommen, also solche die vor 2022 abgeschlossen wurde, miteinbezogen sehen. „In diesem Sinne könnte ein Zweistufenmodell für bestehende und zukünftige Zusatzverträge angedacht werden“, sagt lvh-Direktor Walter Pöhl. <BR /><h3> Treffen der Sozialpartner nächste Woche </h3>Der UVS-HGV-ASGB-Vorschlag wurde nun an die Landesregierung übermittelt. Nächste Woche wollen sich alle Sozialpartner nochmal treffen, um darüber zu diskutieren. „Entscheiden wird dann schlussendlich die Politik, aber wir wollten nicht mehr warten“, sagt Tschenett. <h3> Höhe der Irap-Senkung auch noch offen</h3>Entscheiden muss sie auch, wie niedrig die Irap für die „braven“ Unternehmen ausfallen soll. „Unser Wunsch wäre natürlich, je niedriger die Irap, desto besser. Denn Steuersenkungen sind der beste Weg, um Unternehmen zu unterstützen. Denn gerade im Hinblick auf den Klimaschutz kommen auf die Wirtschaft noch große Investitionen zu“, so Negri.