Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg erklärte in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil eine von 2002 bis 2013 erhobene Steuer auf Benzin, Diesel, Heizöl, Kerosin und andere Kraftstoffe als mit dem EU-Recht unvereinbar.In den Jahren hatte die Steuer dem spanischen Fiskus insgesamt rund 13 Mrd. Euro eingebracht, die nun wenigstens zum Teil an die Bürger zurückfließen dürften. Mit dem Urteil könnte die Regierung auch bei ihrer Haushaltssanierung Probleme bekommen.Die obersten europäischen Richter werteten die Steuer als mit der EU-Verbrauchssteuerrichtlinie unvereinbar. Sie knüpft die Erhebung zusätzlicher Verbrauchsteuern auf Mineralöle an besondere Ziele.Die spanische Regierung hatte bei der Einführung der Steuer zwar erklärt, diese diene dem Gesundheitswesen in den spanischen Regionen. Das Gericht sah dies allerdings nicht als erwiesen an und bemängelte, die Steuer diene reinen Haushaltszwecken. Die Regierung in Madrid erklärte, sie habe sich vor der Einführung mit der EU-Kommission beraten. Deswegen müsse die Verantwortung geteilt werden.Damit die Verbraucher die Steuer zurückbekommen, müssen sie Belege vorlegen, was vielen Privatleuten nicht möglich sein dürfte. Allerdings dürften zahlreiche Unternehmen über entsprechende Steuerunterlagen verfügen. In Luxemburg geklagt hatte ein Frachtunternehmen, das allein zwischen 2005 und 2008 rund 45.000 Euro Steuern zahlte.apa/reuters/dpa