Kaufleute, Gastwirte und Handwerker müssen ab sofort die Daten jener Kunden speichern, die mehr als 3600 Euro für den Kauf von Waren oder für Dienstleistungen ausgeben. Dies gilt für jene Einkäufe, die mit Kassazettel oder Steuerbeleg erfolgen, für die also keine Rechnung ausgestellt wird. Für Unternehmen, die Rechnungen ausstellen müssen, gilt die Meldepflicht bereits für Käufe über 3000 Euro. Mit der neuen Ausgabenkontrolle sammelt der Fiskus zusätzliche Informationen über die Steuerpflichtigen, um so deren Einkommen zu schätzen. Die erweiterte ausgabenseitige Schätzung des Einkommens soll es der Steuerbehörde ermöglichen, verstärkt gegen die verbreitete Steuerhinterziehung vorzugehen. Steuerpflichtige, die in der Steuererklärung ein niedriges Einkommen aufweisen, werden dieses bei gleichzeitig sehr hohen Ausgaben schlecht rechtfertigen können.Die Einkommensschätzung aufgrund der Ausgaben („redditometro“) geht also nicht von der Schätzung der „schwarzen“ Einkünften des Steuerpflichtigen aus. Vielmehr werden zahlreiche Informationen aus der Datenbank der Steuerbehörde und von anderen öffentlichen Verwaltungen elektronisch zusammengeführt. Angaben über den Strom- und Gasverbrauch sowie über Versicherungsverträge, der Besitz von Autos und Motorrädern, Ausgaben für Hausangestellte und andere Ausgabenposten ermöglichen eine Schätzung des jährlichen Einkommens, das für die erhobenen Ausgaben mindestens erforderlich ist. Wenn das geschätzte Jahreseinkommen des Steuerpflichtigen dessen Gesamteinkommen in der Steuererklärung um mehr als 20 Prozent übersteigt, kann eine Steuernachzahlung verlangt werden. Bevor die Einnahmenagentur aufgrund der Schätzung ein höheres Einkommen und eine Steuernachzahlung festlegt, muss sie den Steuerpflichtigen zu einer Stellungnahme einladen. Der Steuerpflichtige kann in solchen Fällen zum Beispiel beweisen, dass die betreffenden Ausgaben mit getrennt besteuerten Einkünften oder mit Einkünften aus früheren Jahren bestritten wurden. Erst nach der Stellungnahme des Steuerpflichtigen kann die Einnahmenagentur einen Steuerfestsetzungs-Bescheid erlassen. Gegen einen solchen Festsetzungs-Bescheid kann der Steuerpflichtige eventuell ein Verfahren bei der Steuerkommission einleiten.Für Ausländer wird's kompliziertUnangenehm sind die neuen Meldevorschriften für die Ausgabenkontrolle, wenn es sich beim Käufer um einen Ausländer handelt. Wenn eine ausländische Privatperson zum Beispiel ein Schmuckstück, eine Sportausrüstung oder Einrichtungsgegenstände im Wert von über 3600 Euro kauft bzw. eine entsprechend hohe Rechnung für den Familienurlaub im Hotel bezahlt, sind folgende Angaben erforderlich: Name, Geburtsdatum und Geburtsort sowie der Staat, in dem der Kunde seinen Steuerwohnsitz hat. Diese Angaben sind zwingend, und es sind auch keine Einwände wegen des Datenschutzes möglich.abk