Der hds - Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol übt scharfe Kritik am sogenannten Split Payment, dem neuen mit dem Stabilitätsgesetz eingeführten Zahlungssystem für die Mehrwertsteuer. „Ein neues Verfahren, das - entgegen den Ankündigungen - alles andere als eine Vereinfachung darstellt", kritisiert diesbezüglich hds-Präsident Walter Amort.Mit dem neuen Zahlungssystem ändert sich die Handhabung der Mehrwertsteuer; aber die Anwendung der neuen Regeln bereitet den Betrieben, die Waren oder Dienstleistungen an die öffentliche Verwaltung (Staat, aber auch Gebietskörperschaften, Sanitätsbetrieb usw.) liefern noch große Schwierigkeiten.Was ist Split Payment?Das seit 1. Jänner geltende Zahlungssystem funktioniert wie folgt: Betriebe, die eine Leistung für die öffentliche Verwaltung erbringen oder Waren an diese liefern, stellen eine Rechnung samt Mehrwertsteuer aus. Die Zahlung durch die öffentliche Verwaltung erfolgt allerdings nach dem Split-Payment-Prinzip, wonach nur ein Betrag in Höhe der Bemessungsgrundlage an den Betrieb geht, die Mehrwertsteuer wird hingegen direkt an den Staat überwiesen.Für Großhändler bedeutet das z.B. in der Praxis, dass alle erbrachten Lieferungen ganz regulär mit Angabe der Mehrwertsteuer fakturiert werden müssen; in der Rechnung muss aber darauf hingewiesen werden, dass die Mehrwertsteuer nicht kassiert wird. Weiters muss eine Berichtigung der Buchhaltung vorgenommen und die Mehrwertsteuerschuld aus der Rechnung an die öffentliche Verwaltung gestrichen werden.„Mit der Anwendung des Split-Payment-Systems“, erklärt Präsident Amort, „kassieren die Unternehmen nicht mehr die Mehrwertsteuer auf die an die öffentliche Verwaltung fakturierten Beträge, während sie ihrerseits auf bezogene Leistungen und Lieferungen Mehrwertsteuer zahlen müssen. Auf diese Weise steigt das Mehrwertsteuer-Guthaben der Unternehmen gegenüber dem Fiskus; dies könnte sich auch negativ auf die Liquidität der betroffenen Unternehmen auswirken.“In diesem Zusammenhang drängt sich die Frage auf, innerhalb welcher Zeit der Staat den Unternehmen ihre - mitunter auch beträchtlichen - Mehrwertsteuer-Guthaben ersetzen wird. Unternehmen, die dem Split-Payment-System unterliegen, haben zwar die Möglichkeit, die „vorrangige Rückzahlung“ des Mehrwertsteuerguthabens zu beantragen, allerdings fehlen im Gesetz jegliche Angaben zum Zeitrahmen. „Das Split-Payment-Zahlungssystem muss ausgesetzt und auf jeden Fall in wesentlichen Punkten geändert werden; es muss eine Lösung gefunden werden, die die Unternehmen in dieser ohnehin schon schwierigen schwierige Konjunkturlage nicht noch mehr belastet", so der hds abschließend. Der Dachverband Confcommercio hat bereits erste Schritte in diese Richtung unternommen. stol