Der Staatsrat beschloss, dass sich das Verfassungsgericht über die Rechtskonformität der Reform aussprechen müsse. Er befürchtet, dass die Reform die Rechte der Genossenschaftsmitglieder zu stark beschneide. Die Richter des Staatsrates nahmen somit eine dementsprechende Forderung seitens der Genossenschaftsmitglieder sowie des Konsumentenschutzverbands Codacons an.Vorerst keine Auswirkung auf Südtiroler Volksbank„Der Staatsrat hat eingesehen, dass die Reform den Genossenschaftsmitgliedern zum Teil auf ungerechnete Weise schaden würde“, hieß es in einer Presseaussendung von Codacons. Zufrieden ist auch der Präsident des Verbands der Volksbanken Assopopolari, Corrado Sforza Fogliani.Die teilweise Aussetzung der Reform soll vorerst für die Südtiroler Volksbank nichts ändern.D/mit