Laut einem Passus im Stabilitätsgesetz, das am Freitag im Senat verabschiedet wurde, sind die Betriebe von sämtlichen Sozialabgaben für Lehrlinge in den ersten drei Lehrjahren befreit. Ab dem dritten Jahr beträgt die Höhe der Sozialabgaben für Lehrlinge nur zehn Prozent der Abgaben für Normalbeschäftigte. Die Entlastung gilt für Betriebe mit bis zu neun Mitarbeitern.Das Stabilitätsgesetz wird voraussichtlich noch am Samstag auch von der Kammer verabschiedet.„Der Staat erkennt den Wert der Lehrlingsausbildung an und fördert Betriebe, die Lehrlinge ausbilden“, betont der Präsident des Landesverbandes der Handwerker (LVH), Gert Lanz. Bisher mussten die Betriebe auch für Lehrlinge, die im ersten, zweiten und dritten Lehrjahr standen, Sozialabgaben zahlen. Diese betrugen je nach Lehrjahr zwischen 1,5 und zehn Prozent der Abgaben für Normalbeschäftigte.