<BR />Das Haushaltsgesetz muss zwar noch vom Senat verabschiedet werden, doch weil die Zeit drängt und die Regierung erneut die Vertrauensfrage stellen wird, sind keine Abänderungen mehr möglich.<h3> Der Bonus für Renovierungsarbeiten</h3>Konkret ist im neuen Haushaltsgesetz vorgesehen, dass der Bonus für Renovierungs- und Wiedergewinnungsarbeiten („Bonus Ristrutturazioni“), der einen Steuerabzug von 50 Prozent der Kosten für die Sanierungsarbeiten und einen Höchstbetrag von 96.000 Euro vorsah, in dieser Form nur noch für Erstwohnungen genutzt werden kann ( <a href="https://www.stol.it/artikel/wirtschaft/das-gibt-es-neues-bei-ecobonus-moebelbonus-und-co" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">wir haben berichtet</a>). <BR /><BR />Denn für alle anderen Immobilien sinkt die steuerliche Förderung ab dem 1. Jänner 2025 auf 36 Prozent, mit einer Obergrenze von 48.000 Euro.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1111335_image" /></div> <BR /><BR />Auch beim „Ecobonus“ hat der Staat den Rotstift angesetzt: Der Steuerabzug von 50 bis teilweise sogar 85 Prozent, der bislang für energetische Sanierungen und andere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz genutzt werden konnte (zum Beispiel den Austausch von Fenstern und Heizungsanlagen), sinkt ab 2025 auf 50 Prozent – für Erstwohnungen. Für Zweitwohnungen sinkt der Bonus sogar auf 36 Prozent.<BR /><BR />In den Jahren 2026 und 2027 wird der Bonus dann laut dem neuen Haushaltsgesetz auf 36 Prozent für Erstwohnungen und 30 Prozent für andere Immobilien reduziert.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1111338_image" /></div> <BR /><BR />Ebenso neu: Waren bislang auch neue Gasheizungen gefördert worden, sind diese künftig vom Ecobonus ausgeschlossen.<BR /><BR />Was noch dazu kommt: Künftig werden steuerliche Absetzbeträge an das Einkommen gekoppelt und es wird erstmals eine generelle Obergrenze für absetzbare Ausgaben eingeführt. Sie gilt für Haushalte mit Einkommen über 75.000 Euro brutto jährlich und variiert je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder. In der Praxis bedeutet das, dass Familien, die mehr verdienen, weniger steuerlich absetzen können als bisher ( <a href="https://www.stol.it/artikel/wirtschaft/rom-setzt-bei-den-steuerabsetzbetraegen-den-rotstift-an" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">siehe „S+“-Bericht</a>).<BR /><h3> Einschränkungen beim Sisma-Bonus</h3>Auch der Sisma-Bonus, der derzeit Abzüge von bis zu 85 Prozent für erdbebensichere Bauarbeiten an Wohn- und Gewerbeimmobilien vorsieht, wird deutlich reduziert. Er sinkt auf 50 Prozent für Hauptwohnungen und 36 Prozent für andere Immobilien. Wie bei den anderen Förderungen sollen die Sätze in den Jahren 2026 und 2027 weiter reduziert werden.<h3> Der Möbel-Bonus bleibt </h3>Der Möbelbonus („Bonus Mobili“), der den Kauf von Möbeln und Haushaltsgeräten nach Renovierungsarbeiten fördert, wird hingegen unverändert bestätigt. Der Steuerabzug von 50 Prozent für Möbel und große Haushaltsgeräte bleibt – vorausgesetzt, man renoviert seine Immobilie – erhalten; auch das Ausgabenlimit bleibt weiterhin bei 5.000 Euro.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1111341_image" /></div> <h3> Neuer Bonus für Waschmaschine Co.</h3><BR />Ab 2025 gibt es einen neuen Bonus für große Haushaltsgeräte: Wer eine energieeffiziente Wasch- oder Spülmaschine, einen Kühlschrank, Herd oder Ähnliches (mindestens Klasse B) kauft, erhält einen Beitrag von 30 Prozent der Kosten bis zu einem Maximum von 100 Euro pro Kauf. Der Bonus erhöht sich auf 200 Euro für Familien mit einem ISEE-Wert von weniger als 25.000 Euro. Bedingung: Das alte Gerät muss ordnungsgemäß entsorgt werden, und das neue muss in Europa hergestellt worden sein.<h3>Bonus zur Beseitigung architektonischer Barrieren</h3>Erhalten bleibt bis Ende 2025 auch der Bonus für Maßnahmen zur Beseitigung architektonischer Barrieren. Der Steuerabzug von 75 Prozent kann für Arbeiten an Treppen, Aufzügen usw. genutzt werden; der Höchstbetrag liegt je nach Gebäude, an dem die Arbeiten durchgeführt werden, zwischen 30.000 und 50.000 Euro.<h3>Superbonus läuft aus</h3>Der umstrittene und mehrfach abgeänderte Superbonus wird 2025 noch einmal reduziert: Der Steuerabzug sinkt von 70 auf 65 Prozent und gilt nur noch für Mehrfamilienhäuser, die bereits bis zum 15. Oktober 2024 die Baubeginnmeldung CILAS eingereicht haben. Der maximale Abzug von 110 Prozent bleibt nur für Immobilien in von Naturkatastrophen betroffenen Gebieten bestehen.<h3>„Bonus Verde“ hat ausgedient</h3>Den „Bonus Verde“, mit dem der Staat in der Vergangenheit die Neugestaltung von Grünflächen gefördert hat (36-prozentiger Steuerabzug für Ausgaben von maximal 5.000 Euro), hat die Regierung hingegen aus dem Programm genommen.