Dienstag, 8. März 2016
Stein an Stein: Kraftwerk-Konzession wird nicht widerrufen
Für einen Widerruf der wasserrechtlichen Konzession für das Stein an Stein-Kraftwerk in Mittewald – wie von der Gemeinde Franzensfeste gefordert – bestehen laut einer rechtlichen Prüfung derzeit keine ausreichenden Gründe.

Das Kraftwerk Mittewald muss bis auf Weiteres seine Konzession nicht abgeben. - Foto: © D