Dienstag, 8. März 2016

Stein an Stein: Kraftwerk-Konzession wird nicht widerrufen

Für einen Widerruf der wasserrechtlichen Konzession für das Stein an Stein-Kraftwerk in Mittewald – wie von der Gemeinde Franzensfeste gefordert – bestehen laut einer rechtlichen Prüfung derzeit keine ausreichenden Gründe.

Das Kraftwerk Mittewald muss bis auf Weiteres seine Konzession nicht abgeben. - Foto: © D









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