Der Steuerabzug für energetische Sanierungsarbeiten an Gebäuden sollte eigentlich Ende Juni dieses Jahres auslaufen.„Nun die überraschende Neuigkeit: Der Steuerabzug wurde für Privatpersonen bis zum 31. Dezember 2013 verlängert und für Kondominien bis zum 30. Juni 2014“, freut sich die VZS in einer Presseaussendung am Dienstag.Erhöhung des Steuerabzuges auf 65 ProzentDoch nicht genug: „Der Steuerabzug für energetische Sanierungsarbeiten wurde im Rahmen der Verlängerung von 55 Prozent auf 65 Prozent erhöht“, berichtet die VZS.Die Erhöhung greife ab 6. Juni 2013.Zudem werde ab diesem Datum für Wärmepumpen und Geothermie-Anlagen (Erdwärmenutzung) kein Steuerabzug mehr gewährt.Für diese Systeme könne künftig um eine Förderung im Rahmen des so genannten Wärmekontos (Conto termico) angesucht werden.Verlängerung Steuerabzug für Instandhaltungsarbeiten„Auch der Steuerabzug für Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten im Ausmaß von 50 Prozent der Ausgaben wurde bis Jahresende verlängert“, so die VZS weiter.Eine Neuerung stelle dabei die Absetzbarkeit der Möbel im Rahmen der Sanierungsarbeiten dar.Diese könnten bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro im Ausmaß von 50 Prozent von der Einkommenssteuer abgezogen werden.Der maximale Abzug belaufe sich somit auf 5000 Euro.________________________________________________________________________________________Infos rund um den Steuerabzug befinden sich in den kostenlosen Infoblättern der VZS. Diese sind im Internet, dem Verbrauchermobil, dem Hauptsitz und den Außenstellen erhältlich. Dazu bietet die VZS technische Bauberatung: Diese steht dienstags von 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr telefonisch unter 0471 301430 zur Verfügung.