<b>Die Frage des Lesers:</b><BR /><BR />Ich werde in meiner Wohnung Umbauarbeiten durchführen und dafür Steuerabsetzbeträge erhalten. Nachdem ich aber nicht genügend Einkommen habe, würde ich die Wohnung mittels eines Leihvertrages einem Familienmitglied überlassen, das diese Absetzbeträge nutzt. Was wäre die Mindestlaufzeit des Vertrages? Könnte der Vertrag unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten gekündigt werden oder muss dieser bestehen, solange der Bonus genutzt wird?<BR /><BR /><b>Die Antwort:</b><BR /><BR />Auch Leihnehmer (unentgeltliche Nutzer) und Mieter haben das Anrecht auf den Steuerabsetzbetrag für Arbeiten, die an der in ihrem Besitz befindlichen Wohnung durchgeführt werden. Der Vertrag muss dabei aber zwingend vor Beginn der Arbeiten und Zahlung der Ausgaben abgeschlossen und bei der Einnahmenagentur registriert werden. Wichtig ist dabei, dass die Kosten nicht von Ihnen, sondern effektiv vom Leihnehmer getragen werden. Der Steuerabsetzbetrag kann nur für Ausgaben genutzt werden, die man auch effektiv selbst getragen hat. <BR /><BR />Bei einem unentgeltlichen Leihvertrag kann die Dauer von den Parteien frei festgelegt werden und es ist keine Mindestdauer vorgesehen. Von der Einnahmenagentur wurde in Bezug auf die Absetzbeträge nur definiert, dass der Vertrag vor den Beginn der Arbeiten und den Zahlungen registriert werden muss. <BR /><BR />Rein formell ist es möglich, dass der Vertag mit dem Familienmitglied nach Abschluss und Zahlung sämtlicher Arbeiten aufgelöst wird und Sie wieder die volle und unbeschränkte Verfüg-barkeit der Immobilie erlangen. Der Begünstigte kann den Steuerabsetzbetrag dann auch weiterhin ohne die Verfügbarkeit der Wohnung über seine Steuererklärung beanspruchen, nachdem ja auch er derjenige ist, der die Spesen getragen hat. Die Steuerbehörde könnte allerdings Beanstandungen machen, sofern sie der Auffassung ist, dass sämtliche vorgenommenen Schritte keinen wirtschaftlichen Grund haben, sondern lediglich unternommen wurden, um Steuerabsetzbeträge zu erschleichen.<BR /><BR /><i>* Hubert Berger ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater sowie Experte für Betriebsnachfolge in der Kanzlei Lanthaler, Berger, Bordato & Partner in Meran.</i>