Diese kann der Steuerbehörde in digitaler und vorausgefüllter Form online eingereicht werden. <b>von Micaela Taroni</b><BR /><h3> Erklärung selbst erstellen und versenden</h3>Für die vereinfachte Steuererklärung braucht es eine persönliche Identifikationsnummer, die man über Internet von der Einnahmeagentur erhält. Mit dem vorausgefüllten Vordruck der Steuererklärung 730 (sog. „Precompilata“) soll es den Steuerzahlern ermöglicht werden, selbst die Erklärung zu erstellen und zu versenden. Der Steuerpflichtige wird dabei aufgefordert, Daten und Zahlen zu bestätigen oder nicht zu bestätigen; sind Daten und/oder Zahlen falsch oder nicht konform, kann der Steuerzahler sie mit Hilfe einer angeleiteten Vorgehensweise mit einer vereinfachten Sprache ändern. <BR /><h3> Altes und neues 730er-Modell werden parallel angeboten</h3><BR />Die vom Finanzamt bereits eingegebenen und vom Steuerpflichtigen bestätigten Daten werden von den Kontrollen ausgeschlossen. Vorerst handelt es sich um eine Art Test, denn das „vereinfachte“ Modell 730 wird heuer parallel zur traditionellen angeboten - der Steuerzahler hat die Wahl. Die Neuerung für 2024 ist im Dekret mit dem Begriff „Rationalisierung und Vereinfachung der Vorschriften über die Einhaltung der Steuervorschriften“ festgelegt, das am 13. Jänner im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Das „vereinfachte“ Modell 730 wird ab Mai verfügbar und nur Rentnern und Arbeitnehmern zugänglich sein.<BR />