Eines vorweg: Nicht nur Menschen mit Beeinträchtigung werden bei der Beseitigung baulicher Hindernisse unterstützt, sondern jeder.<BR /><BR />Die italienische Steuerbehörde hat den Leitfaden mit den Regeln für Steuererleichterungen für diejenigen, die Maßnahmen zur Beseitigung baulicher Hindernisse durchführen, aktualisiert. <BR />Die finanziellen Anreize sind nicht nur für Menschen mit Beeinträchtigung gedacht, sondern jeder, der seine Wohnung barrierefrei gestalten möchte, kann sie in Anspruch nehmen. Schätzungen zufolge leben in der Europäischen Union etwa 87 Millionen Menschen, also fast jeder sechste, mit einer Beeinträchtigung. <BR />In Italien begann man in den 1960er Jahren, sich für das Thema des Barrierefreien Bauens zu interessieren. Die Konferenz von Stresa im Jahr 1965 hatte den Verdienst, einen kollektiven Wissens- und Bewusstseinsbildungsprozess in Bezug auf die Gestaltung von Elementen wie Treppen, engen Türen und Gehwegen ohne Rampen in Gang zu setzen, die die uneingeschränkte Mobilität insbesondere von Menschen mit vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkten Fähigkeiten verhindern. <BR /><BR />Barrierefreiheit bedeutet demnach die Möglichkeit, auch für Menschen mit eingeschränkten motorischen oder sensorischen Fähigkeiten oder die eine Sinnesbehinderung haben, das Gebäude und seine einzelnen Einheiten zu erreichen, es leicht zu betreten und die Räume und Geräte zu nutzen. <h3> Steuerabzug von 75 Prozent für 2022</h3>Mit dem letzten Haushaltsgesetz wurde für das Jahr 2022 ein Steuerabzug von 75 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben für die Überwindung und Beseitigung architektonischer Barrieren sowohl außerhalb als auch innerhalb bestehender Gebäude eingeführt. Gefördert werden alle Maßnahmen, die den Anforderungen des Ministerialdekretes Nr. 236/89 entsprechen, das heißt die die Zugänglichkeit (accessibilità), Anpassungsfähigkeit (adattabilità) und Sichtbarkeit (visibilità) von privaten Gebäuden und öffentlich geförderten Wohnungen gewährleisten können. In gleicher Höhe können auch die Aufwendungen für den Einbau von Fahrstühlen bei der Erneuerung der bestehenden Anlage abgesetzt werden, einschließlich der Kosten für die Entsorgung und Wiederverwertung der alten Anlage.<BR /><BR />Der Abzug ist in 5 Jahresraten aufzuteilen und wird auf einen Betrag von höchstens 50.000 Euro für Gebäude oder Gebäudeeinheiten berechnet, auch wenn sie sich in Mehrfamilienhäusern befinden und einen oder mehrere unabhängige Eingänge von außen haben. Für Gebäude mit 2 bis 8 Wohneinheiten beträgt der Abzug 40.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude. Für Häuser mit mehr als 8 Wohneinheiten sinkt der Abzug auf 30.000 Euro, immer multipliziert mit der Anzahl der Wohneinheiten. Es gibt auch Alternativen zum Steuerabzug. Der Steuerbonus kann eventuell auch an Dritte abgetreten werden, oder man könnte sich für einen Skonto des Rechnungsbetrags entscheiden. <h3> Auch Superbonus eine Möglichkeit</h3>Eine zweite Möglichkeit, Wohnungen barrierefrei zu gestalten, bietet der Superbonus, bei dem die Bürger den Steuerabzug für nach dem 1. Januar 2021 getätigte Ausgaben geltend machen können, sofern die Arbeiten in Verbindung mit einer „mitziehenden“ Maßnahme (interventi trainanti) durchgeführt wurden. <BR /><BR />Zu dieser Kategorie gehören die Dämmung der Gebäude und der Austausch von Heizanlagen. Auch in diesem Fall ist es möglich, sich für einen Beitrag in Form eines „sconto in fattura“ oder für die Weitergabe der Steuergutschrift zu entscheiden.<BR /><BR />Weiterhin Gültigkeit hat auch der Steuerabsetzbetrag für zwischen dem 26. Juni 2012 und dem 31. Dezember 2024 durchgeführte Sanierungsarbeiten gemäß Artikel 16-bis des Tuir (Testo unico delle imposte sui redditi), dieser bleibt mit einem Satz von 50 Prozent gültig, der auf einen Höchstbetrag von 96.000 Euro berechnet wird. Der reduzierte Satz von 36 Prozent gilt bei einem Höchstbetrag von 48.000 Euro für Ausgaben, die ab dem 1. Januar 2025 durchgeführt werden. Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung architektonischer Barrieren, sowie Arbeiten zur Schaffung von Hilfsmitteln, die durch Kommunikation und Gebäudeautomation die interne und externe Mobilität in den Wohneinheiten fördern. <BR />