Bekanntlich wird die Einkommensteuer IRPEF nach einem progressiven Modell berechnet; mit dem Einkommen (damit ist nicht nur der Lohn gemeint) steigt auch der Steuersatz an. Mit 2022 wurde aus dem 5-stufigen ein 4-stufiges Modell. Einkommen bis zu 15.000 Euro werden mit 23 Prozent versteuert. Der Anteil des Einkommens zwischen 15.000 und 28.000 Euro wird mit 25 Prozent belastet, jener bis 50.000 mit 35 Prozent und alles, was darüber liegt, mit 43 Prozent. <BR /><BR />Das erklärte Ziel der Konstrukteure der Reform war es, die Steuerlast auf Arbeit zu reduzieren. Gelingt das denn? „Die Steuerreform ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Nur leider muss man in der Praxis feststellen, dass der Mittelstand nicht der große Gewinner der Neuerungen ist“, sagt Manuela Berger, Arbeitsrechtsberaterin beim Meraner Lohnbüro Elas. „Alle Einkommensschichten spüren die Reform, am meisten aber Personen mit geringeren Einkommen bis 15.000 Euro und dann wieder jene mit höherem Einkommen – um die 45.000 bis 50.000 Euro im Jahr.“<BR /><BR /><b>Neues bei Freibeträgen und Boni</b><BR /><BR />Wie Berger zu diesem Befund kommt, lässt sich durch einen detaillierteren Blick auf die Reform nachvollziehen. „Der Steuerfreibetrag für lohnabhängige Tätigkeit wurde erhöht, sodass zum Beispiel der Steuerfreibetrag von 1880 Euro, der von der Bruttosteuer in Abzug gebracht werden kann, nun bis zu einem Einkommen von 15.000 Euro zusteht und nicht mehr nur bis 8000 Euro. Der Steuerbonus – auch ,Bonus Renzi' – von 100 Euro pro Monat wurde neu geregelt und steht ab 2022 nur mehr Personen mit einem Einkommen bis 15.000 Euro zu. Im vergangenen Jahr lag die Grenze noch bei 28.000 Euro. Ab 2022 können Personen mit einem Einkommen zwischen 15.000 und 28.000 Euro den ,Renzi-Bonus' nur mehr geltend machen, wenn sie durch die Summe einiger Steuerfrei- und Steuerabsetzbeträge, zum Beispiel Absetzbeträge für Darlehenszinsen, Arztspesen usw. keine Steuer mehr zahlen. Wenn jemand also Familienmitglieder steuerlich zu Lasten hat und bestimmte vorgesehene Spesen abschreiben kann, könnte es sich besonders bei niedrigerem Einkommen ausgehen, dass derjenige den Steuerbonus auch mit den neuen Regeln noch bekommt. Aber die meisten Arbeitnehmer werden nun sicherlich auf den Bonus verzichten müssen“, erläutert die Lohnexpertin. <BR /><BR />Zusätzlich gab es 2021 laut Berger auch noch einen Steuerfreibetrag für Einkommen zwischen 28.000 und 40.000 Euro, eine abgeschwächte Form des „Renzi-Bonus“. Dieser zusätzliche Freibetrag („ulteriore detrazione l. 21/2020“), der 1200 Euro für Einkommen von 28.000 Euro vorsah und bis 40.000 Euro proportional reduziert wurde, sei gänzlich gestrichen worden. „Diese Maßnahmen bewirken in der Summe, dass bei einem Einkommen zwischen 15.000 und 40.000 Euro die Steuerreform am wenigsten Auswirkungen hat.“ <BR /><BR />Übrigens: Das durchschnittliche Einkommen von lohnabhängig Beschäftigten in Südtirol (Teil- und Vollzeit) liegt laut Angaben des Arbeitsförderungsinstituts (AFI) bei unter 25.000 Euro.<BR /><BR /><b>Mittlere Einkommen schlechter dran</b><BR /><BR /><embed id="dtext86-52325846_quote" /><BR /><BR />Sehen wir uns nun einige konkrete Fälle an, um nachzuvollziehen, wie sich die Reform in der Praxis auswirkt. „Bei einem versteuerbaren jährlichen Einkommen von 12.000 Euro sinkt die Nettosteuer von 1060 Euro auf 880 Euro, wobei der Steuerbonus unverändert bleibt. Unterm Strich ergibt sich eine Ersparnis von 180,40 Euro pro Jahr. Liegt das versteuerbare Einkommen bei 16.000 Euro, sinkt die Nettosteuerbelastung von 1885 auf 1570 Euro. Es ergibt sich eine Ersparnis von 315,70 Euro, die auch in diesem Fall auf die Erhöhung des Freibetrags zurückzuführen ist“, so Berger. <BR /><BR />„Bei einem Einkommen von 22.000 Euro beträgt die Ersparnis pro Jahr 151,10 Euro. Die Ersparnis ist deshalb geringer, weil der Steuerbonus ,Bonus Renzi' wegfällt. Am wenigsten profitiert jemand, der ein Einkommen von 30.000 Euro erzielt. Netto sinkt die Steuerlast um nur 84,20 Euro, weil die positiven Effekte des höheren Freibetrags durch das Wegfallen des zusätzlichen Freibetrags fast vollständig zunichtegemacht werden“, rechnet die Expertin vor. <BR /><BR />„Hauptprofiteure der Reform sind Arbeitnehmer mit einem Einkommen von rund 45.000 Euro: Hierbei sinkt die Nettosteuer um 841,71 Euro pro Jahr, also von 13.058,14 auf 12.216,43 Euro. Auch wer ein versteuerbares Einkommen von 55.000 Euro aufweist, kann sich noch über eine Ersparnis von 670 Euro pro Jahr freuen. Wer auf 80.000 Euro kommt, erzielt eine Nettoersparnis von 270 Euro.“<BR /><BR />Wie man an diesen Berechnungen sieht, gibt es zwar riesige Unterschiede zwischen den Einkommenssituationen, aber – immerhin – eine Verschlechterung gibt es für keine Gruppe der lohnabhängig Beschäftigten, zumindest wenn´s um die Steuerlast auf Arbeit geht. <BR /><BR /><b>Familiengeld wird neu berechnet</b><BR /><BR />Um ein vollständiges Gesamtbild über die Einkommenssituation von Haushalten mit Kindern zu erhalten, sollten zusätzlich die Neuerungen im Bereich des Familiengeldes berücksichtigt werden, die mit März in Kraft treten sollen. Ab diesem Zeitpunkt werden Steuerfreibeträge für Kinder bis 21 Jahren und das Familiengeld nicht mehr über den Lohnstreifen ausbezahlt. <BR /><BR />Eltern müssen einen Antrag an das NISF/INPS stellen und bekommen dann das neue einheitliche Familiengeld für jedes Kind bis 21 Jahren direkt auf das Bankkonto überwiesen. Für das einheitliche Familiengeld zählt nicht mehr nur das reine Jahreseinkommen, sondern der ISEE-Wert. Dadurch kann es sein, dass Familien einen geringeren Betrag erhalten als bisher in der Summe aus Steuerfreibeträgen für Kinder und Familiengeld.