Das Landgericht München entschied am Montag, dass eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest weiterhin Bestand hat.Damit dürfen die Prüfer dem Hersteller in ihrem Schokoladentest keine irreführende Kennzeichnung eines Vanillearomas vorwerfen.In dem Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen hatte die Stiftung Warentest der Ritter Sport-Tafel die Note fünf gegeben, weil die Schokolade das Aroma Piperonal enthalte, das künstlich hergestellt worden sei.Ritter Sport hatte dies zurückgewiesen und die einstweilige Verfügung erwirkt.dpa