Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Einführung eines eigenen Straftatbestands des „Lebensmittelbetrugs“. Dieser liegt vor, wenn Lebensmittel oder Getränke in Umlauf gebracht werden, die nicht echt sind oder aus anderen als den angegebenen Herkunftsregionen stammen. Die drohende Strafe: zwei Monate bis ein Jahr Haft.<BR /><BR />Ebenfalls neu ist der Straftatbestand des „Handels mit Lebensmitteln mit irreführenden Angaben“. Wer bei Etikettierung oder Produktinformationen täuscht – zum Beispiel Mengenangaben oder Qualitätsmerkmale falsch angibt –, muss künftig mit bis zu 18 Monaten Haft rechnen.<BR /><BR />Die Strafen können noch weiter steigen, wenn bestimmte Erschwerungsgründe erfüllt sind: bei organisiertem und fortlaufendem Betrug, besonders großen Mengen oder falschen Bio-Siegeln.<h3> Mehr Schutz für Produkte mit EU-Qualitätssiegel</h3>Besonders geschützt werden künftig Produkte mit geschützten geografischen Angaben (g. g. A./IGP) und geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U./DOP). Für Verstöße drohen nun Haftstrafen von einem bis zu vier Jahren – bisher maximal zwei Jahre – sowie Geldbußen zwischen 10.000 und 50.000 Euro (statt bisher bis 20.000 Euro).<BR /><BR />Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida begrüßte die Zustimmung des Senats. Das Gesetz werde „für mehr Transparenz, Klarheit und Sicherheit im gesamten Lebensmittelbereich sorgen“ und zugleich die Glaubwürdigkeit italienischer Qualitätsprodukte stärken.<BR /><BR />Nachdem der Senat dem Entwurf einstimmig zugestimmt hat, muss noch die Abgeordnetenkammer grünes Licht geben, bevor die neuen Regelungen endgültig in Kraft treten.