<b>von Philipp Genetti</b><BR /><BR />Wenn die Belastung auf der Arbeit über den Fleiß hinaus geht und gesundheitsschädliche Ausmaße annimmt, kann das schwerwiegende Folgen haben. Nicht nur für Angestellte, sondern auch für Arbeitgeber. Laut eines Berichtes der Wirtschaftszeitung „IlSole24Ore“ bekräftigte der italienische Kassationsgerichtshof in Rom in seinem Urteil (Urteil Nr. 2084) vom 19. Jänner, dass der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer nicht mehr, wie bisher, auf die Vorbeugung von Mobbing beschränkt werden kann, sondern auf alle stressbedingten Situationen am Arbeitsplatz auszuweiten ist. <h3> Klarstellung geht ein Rechtsstreit voraus</h3>Das Urteil kam aufgrund eines Rechtsstreits zustande, bei dem ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber auf Schadenersatz klagte, nachdem er nachweisen konnte, dass seine psychischen Leiden auf stressfördernde Bedingungen am Arbeitsplatz zurückgeführt werden konnten. <BR /><BR />Der Klage wurde in erster Instanz stattgegeben. Dann aber vom Berufungsgericht abgewiesen, mit der Begründung, dass das Verhalten des Arbeitgebers keine Merkmale von Mobbing aufzeigte. Nach Ansicht des Gerichts hätte die Handlung des Arbeitgebers allenfalls auf mangelnde Management- und Organisationsfähigkeit zurückgeführt werden können.<BR /><BR />Wie „IlSole24Ore“ berichtet, sah der Kassationsgerichtshof außerdem, dass der Arbeitgeber gemäß Artikel Nr. 2087 des Zivilgesetzbuches der Arbeitgeber sich bereits bei Einstellung des Arbeitnehmers vertraglich dazu verpflichtet hatte, für sämtlichen Schutz des Arbeitnehmers bei der Arbeit zu sorgen. Darin enthalten seien nicht nur der Schutz des Arbeitnehmers vor psychophysischen Gefahren. Auch würden Faktoren wie Unvermeidbarkeit, Pech oder wirtschaftliche und produktive Machbarkeit keine Abweichungen von den Schutz- und Präventionsmaßnahmen rechtfertigen.<h3> Arbeitsrechtler Josef Tschöll sieht Urteil gelassen</h3>Der Arbeitsrechtler- und Steuerberater Josef Tschöll sieht dem Urteil jedoch gelassen entgegen. „Der Faktor Stress war seit der Reform des Arbeitssicherheitsgesetzes in Italien immer schon Bestandteil der Risikobewertung, die für alle Betriebe verpflichtend ist“, sagt er uns im Gespräch. Außerdem sei ihm weder in seiner bisherigen beruflichen Erfahrung noch bei der Lektüre der Gerichtsurteile in Bozen bisher ein außergewöhnlicher Fall aufgefallen, bei dem der Schaden am Arbeitnehmer auf Stress bei der Arbeit zurückzuführen war. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1003325_image" /></div> <BR /><BR />Das Urteil ändert insofern nichts, als dass das Prinzip weiterhin das Prinzip des Schadenersatzes bleibt, so der Rechtskundler weiter. Wie in jedem Fall, so muss auch ein stressbedingter Schadensfall vom Arbeitnehmer ärztlich nachgewiesen werden. Darauf bauen sich meist auch derartige Fälle auf, die schlussendlich bis zum Kassationsgericht gelangen.<BR /><BR />Was die Situation in Südtirol anbelangt, so ist Tschöll davon überzeugt, dass der Trend schon längst in Richtung „Arbeitgeberbranding“ geht, sprich Südtirols Betriebe vielfach schon selbst schauen, die Arbeit einigermaßen erträglich zu gestalten, mit dem Ziel Mitarbeiter möglichst dauerhaft im Betrieb zu halten. Zudem gelte: Je besser sich ein Betrieb organisiert, umso geringer sei das Risiko von etwaigen Präzedenzfällen, die zu psychischen Schäden, oder gar Arbeitsunfällen führen können.<h3> Risikobewertung beinhaltet betriebsspezifische Maßnahmen gegen Stress</h3>In der entsprechenden Risikoanalyse, zu der jeder Betrieb auch in unserem Land verpflichtet ist, müssen außerdem verschiedene Indikatoren dokumentiert werden, die eine negative Stressentwicklung im Betrieb verhindern können. Diese enthält die Dokumentation häufiger und überdurchschnittlicher Überstunden, die Häufigkeit von Krankenständen, Arbeitsunfällen, die auf Stresssituationen zurückzuführen sind, sowie die durchschnittliche Abwesenheitsrate von Mitarbeitern. Betriebe tun jedenfalls gut daran, wenn Sie die eigene Risiko- und Stressbewertung des laufend aktuell halten und gegebenenfalls frühzeitig Maßnahmen setzen, um stressbedingte Schäden bei Mitarbeitern zu verhindern.<BR />