Für gewisse Stromverträge wurde mit 1. Jänner nämlich eine wichtige Neuheit eingeführt (Gasverträge sind vorerst nicht betroffen): „Ein Beschluss der Aufsichtsbehörde ARERA vom 6. Juni letzten Jahres sieht vor, dass die Stromversorger ab Anfang dieses Jahres bei vorzeitiger Kündigung von bestimmten Stromverträgen Pönalen bzw. Vertragsstrafen verlangen können“, teilt die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) mit. Davon Betroffen seien jedoch nur Stromverträge mit fester Laufzeit (in der Regel 12 oder 24 Monate) und zu fixem Preis sowie Verträge mit unbestimmter Laufzeit, die für einen gewissen Zeitraum aber einen Fixpreis vorsehen und somit in diesem Zeitraum auch davon betroffe. seien.<BR /><BR />„Lieferanten sind verpflichtet, den Endkunden über die Höhe der anfallenden Pönale für die vorzeitige Kündigung zu informieren. Dies entweder im Angebot des Liefervertrags oder im Vertrag selbst“, informieren die Verbraucherschützer. Der Kunde müsse die Mitteilung über die Vertragsstrafe außerdem unterzeichnen und somit ausdrücklich genehmigen.<h3> Pönale muss klar mitgeteilt werden</h3>Die Pönale muss dabei als Gesamtbetrag (geschuldeten Summe) angegeben werden und „darf den wirtschaftlichen Schaden, der dem Verkäufer durch eine vorzeitige Beendigung des Vertrags entsteht, nicht überschreiten“.<BR /><BR />Auch im Vergleichsportal der ARERA muss unter den Informationen der einzelnen Angebote die etwaige Pönale angegeben werden. Laut Aufsichtsbehörde dürfen Stromlieferanten bei Anwendung von einseitigen Vertragsänderungen jedoch keine Vertragsstrafe verlangen: kündigt ein Kunde infolge dieser einseitigen Vertragsabänderung vor Ablauf des Vertrags, darf die Pönale nicht angewandt werden.<BR /><BR /><embed id="dtext86-63017726_quote" /><BR /><BR />„Die neue Regelung betrifft im Augenblick zwar nur Verträge, die nicht sehr verbreitet sind - dennoch ist sie aus Verbrauchersicht nicht zu begrüßen“, fasst Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol, zusammen. „Während der Staat mit Nachdruck auf einen völlig 'freien' Markt drängt, gibt er nun den Stromanbietern Instrumente in die Hand, um Kunden vertraglich zu binden – Verbraucher können somit nicht in vollem Umfang vom 'freien' Markt profitieren. Energieverträge sind ohnehin nicht gerade leicht zu verstehen; nunmehr müssen Verbraucher nun bei der Wahl eines neuen Anbieters den Vertrag auch noch auf eventuelle Pönalen hin prüfen.“<BR />