Der Einzelhandel hat sich in den vergangenen Jahrzehnten europaweit stark verändert. In den Gewerbegebieten und auf der grünen Wiese sind großflächige Betriebsformen entstanden. Das hatte zur Folge, dass Kaufkraft aus den Innenstädten und Orten abgezogen und die Nahversorgung in den Ortszentren und Dörfern stark verringert wurde.„In Südtirol konnte diese Entwicklung dank einer vorausschauenden Handelspolitik weitgehend unterbunden werden“, erklärte vor ein paar Wochen Landeshauptmann Kompatscher. Die gewachsene Handelsstruktur und die Nahversorgung seien erhalten geblieben. Dank dieser Politik sei der Einzelhandel in Südtirol noch solide. „Vor allem aber sichert der Einzelhandel in einem Land mit vielen entlegenen Tal- und Ortschaften die Nahversorgung“, meinte der Landeshauptmann, und zugleich Wirtschaftslandesrat, damals.Die Liberalisierungspolitik des Staates, insbesondere der Regierung Monti, hatte jedoch auch in Südtirol den Druck auf den Einzelhandel und die Handelsgesetzgebung des Landes stark erhöht.Was die neue Bestimmung verheißtAb heute allerdings ist es dem Land möglich, die Raumplanung im Bereich Handel selbstständig zu gestalten. Mit Dienstag ist die entsprechende Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut in Kraft getreten.Auf der Grundlage der neuen Durchführungsbestimmung können Bozen und Trient die Raumplanung im Bereich Handel vornehmen und auch den Liberalisierungstendenzen entgegenwirken. Sie können beispielsweise Zonen mit Handelsverbot vorsehen, oder Zonen, in denen Handel nur beschränkt betrieben werden kann.Aufbauend auf dieser Durchführungsbestimmung soll nun als nächster Schritt der Artikels 44 des Raumordnungsgesetzes neu formuliert werden. Dieser regelt die Ansiedlung von Industrie-, Handwerks-, Großhandels-, Einzelhandels- und Dienstleistungstätigkeiten in den Gewerbegebieten.lpa/stol