Was bedeutet die neue Einstufung des RKI für dies für die Rückreise der Gäste nach Deutschland? Wir klären auf. <BR /><BR /><BR /><BR />Bei der Rückreise von Südtirol nach Deutschland müssen Gäste nun nicht mehr die Anmelde- und Nachweisepflicht erfüllen. Somit ist die Rückreise ohne Einschränkungen möglich. Da unter anderem das Bundesland Tirol und Vorarlberg noch als Risikogebiete eingestuft sind, sollte die Rückreise ohne Zwischenstopp erfolgen.<BR /><BR />Keine Änderungen bringt diese neue Einstufung bei der Einreise nach Italien mit sich. Die einreisenden Gäste sind weiterhin verpflichtet: Einen negativen Antigen- oder PCR-Tests mitzuführen, der nicht älter als 48 Stunden ist (auch Geimpfte oder Genesene); Kinder unter 2 Jahren sind von der Testpflicht befreit; vor der Einreise nach Italien die Online-Registrierung über das Europäische Digitale Passagier-Lokalisierungs-Formulars (dPLF) vorzunehmen und den Nachweis über die Anmeldung digital oder in Papierform mit sich führen. <BR /><BR />In Ausnahmefällen, das heißt, ausschließlich bei technischen Hindernissen, ist es möglich die Eigenerklärung in Papierform auszufüllen.<BR />Die Einreise nach Italien muss beim Südtiroler Sanitätsbetrieb gemeldet werden.