<BR /><BR />Mit dem sogenannten Monti-Dekret von 2012 hatte die damalige Regierung in Rom sämtliche regionale Regelungen zu Ladenöffnungszeiten aufgehoben. Seither dürfen Geschäfte in ganz Italien – als einzigem Land Europas – ohne Einschränkungen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen.<BR /><BR />Der Wirtschaftsverband hds kämpft seither dafür, diese Regelungskompetenz wieder nach Südtirol zu holen. Nun scheint Bewegung in die Sache zu kommen.<h3> Durchführungsbestimmung soll im Ministerrat genehmigt werden</h3>So soll die Wiedereinführung dieser autonomen Kompetenz über Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut erreicht werden. Die 12er Kommission hatte bereits im September 2023 grünes Licht für eine entsprechende Durchführungsbestimmung gegeben.<BR /><BR />Kritisch merkt der hds jedoch an, dass die Kompetenz nicht direkt im Autonomiestatut verankert wird, denn so hätte die Bestimmung ganz eine andere Absicherung gehabt. „Trotzdem können wir zufrieden sein, dass unser Ziel zumindest über andere Schienen erreicht werden konnte“, gibt sich hds-Präsident Philipp Moser zufrieden. <BR /><BR />„Die Vorlage der Durchführungsbestimmung muss nun noch vom Ministerrat genehmigt werden. Jetzt soll dieser Schritt zeitnah vollzogen werden. So können wir dann in Südtirol als nächsten Schritt die Weichen für ein entsprechendes Landesgesetz stellen“, sagt Moser.