Mittwoch, 10. Januar 2024

Südtiroler Bank muss Schadensersatz zahlen

Ein Anleger hat in einem Fall gegen eine Südtiroler Bank vom Landesgericht Bozen Recht bekommen. Dabei ging es um die Vermittlung von Papieren der Bank Monte dei Paschi di Siena. Darauf weist die Verbraucherzentrale (VZS) hin.

Der gerichtlich zugesprochene Schadensersatz beläuft sich auf fast 66.000 Euro. - Foto: © Shutterstock

Der Reihe nach: Eine Südtiroler Bank hatte vor einigen Jahren einem Kunden Obligationen der italienischen Bank Monte dei Paschi di Siena im Wert von rund 100.000 Euro vermittelt. Es handelte sich dabei um nachrangige Wandelobligationen, die zu einem späteren Zeitpunkt in Aktien der selben Bank umgewandelt wurden.

Aktie erlitt einen Kurseinbruch, und der Sparer einen hohen Verlust

Die Aktie erlitt einen Kurseinbruch, und der Sparer einen hohen Verlust – knapp die Hälfte der investierten Summe war weg. Auf Anraten der Berater der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) wurde die gesamte Dokumentation des Vorgangs von der Bank angefordert. Aus dieser ging hervor, dass dem Kunden beim Kauf kein spezifisches Informationsblatt oder andere Information zum Wertpapier übergeben wurden.

Schadensersatz von 65.768,40 Euro

Nach einer erfolglos gebliebenen Beschwerde reichte die VZS ein Streitbeiliegungsverfahren beim „Arbitro per le controversie finanziarie – ACF“, der Streitbelegungsstelle der Consob, ein. Da die Bank nicht beweisen konnte, die spezifischen Informationen an den Kunden weitergegeben zu haben, verfügte der ACF einen Schadensersatz zu Gunsten des Kunden. Die Südtiroler Bank hat die Entscheidung nicht akzeptiert und dem Geschädigten blieb nur noch der Weg vor Gericht.

Mit Entscheidung vom 20. November 2023 hat das Landesgericht von Bozen dem Geschädigten einen höheren Schadensersatz von 65.768,40 Euro zugesprochen, sowie die Übernahme aller Gerichtsspesen.

Der Fall ist für uns exemplarisch.
Gunde Bauhofer, VZS


„Der Fall ist für uns in zweierlei Hinsicht exemplarisch“, erkärt VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer. „Zum einen wird deutlich, dass die Schiedsgerichte wie ACF und ABF wesentlich zur alltäglichen Umsetzung der Verbraucherrechte beitragen. Daneben ist es aber auch unumgänglich, dass den Sparern klare Informationen zugänglich gemacht werden.

Hätte unser Sparer solche Dokumente ausgehändigt bekommen, wäre ihm klar gewesen, dass die sicher geglaubte Obligation durch die Möglichkeit der Umwandlung in eine Aktie alles andere als sicher war, und hätte sich den Kauf wahrscheinlich zweimal überlegt. Im Zweifelsfall sollte man sich vor dem Vertragsabschluss an unabhängiger Stelle Rat und Informationen holen“, so die Verbraucherschützerin.

stol

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