<BR />Unbekannte verschafften sich im Zuge eines Phishing-Angriffs Zugang zum Konto des Opfers und führten eine Überweisung von 10.300 Euro durch. Phishing ist eine Betrugsmasche, bei der Kriminelle sensible Daten wie Zugangsdaten oder Passwörter über gefälschte E-Mails oder Webseiten stehlen. <BR /><BR />Nachdem der Betroffene den Vorfall bemerkt hatte, kontaktierte er seine Bank, doch die Beschwerde blieb ohne Erfolg. Daraufhin legte er – mit Unterstützung der Verbraucherzentrale – Rekurs beim Bankenschiedsgericht (ABF) ein. Die Schlichtungsstelle gab dem Kunden Recht, nachdem die Bank nicht nachweisen konnte, wie das Login für die fragliche Transaktion erfolgt war. Der Zahlungsanbieter konnte nicht belegen, dass der Kunde durch ein sogenanntes „starkes Authentifizierungssystem“ ausreichend geschützt war. Infolgedessen entschied das ABF zugunsten des Kunden und der Betrag wurde zurückerstattet.<BR /><BR /><embed id="dtext86-67857060_quote" /><BR /><BR />„Dieser Fall ist für den betroffenen Kunden erfreulich ausgegangen. Dennoch kann nicht jeder von einem solchen Urteil ausgehen“, erklärt Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol. „Sollte die Bank in der Lage sein, eindeutig nachzuweisen, dass eine starke Zwei-Faktoren-Authentifizierung stattgefunden hat, könnte ein Urteil anders ausfallen.“<h3> Großer wirtschaftlicher Schaden wegen Online-Betrugs</h3>Online-Betrug verursache mittlerweile fünfmal höhere Schäden als „physische“ Diebstähle und werde von organisierten kriminellen Netzwerken durchgeführt, betont die VZS. <BR /><BR />Betroffene von Online-Betrug sollten bei Verdacht umgehend ihre Bank kontaktieren, das Konto sperren lassen und eine detaillierte Klärung der Transaktionen verlangen. Eine Anzeige bei den zuständigen Behörden sowie die Rückforderung des entwendeten Betrags von der Bank sind ebenfalls ratsam. Sollte die Bank nicht zufriedenstellend reagieren, besteht die Möglichkeit, einen Rekurs beim ABF einzulegen, erinnert die VZS.