Voraussichtlich ab August werden Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Genossenschaften), Trusts dazu verpflichtet sein, ihren wirtschaftlichen Eigentümer beim Handelsregister anzugeben.<BR /><BR />Doch nicht nur für obengenannte Gesellschaften gilt diese Pflicht: Auch die in dem vom Land bzw. vom Regierungskommissariat geführten Register der juristischen Personen des Privatrechts eingetragenen Organisationen – will heißen: Vereine und Stiftungen – sind dazu verpflichtet, ihren wirtschaftlichen Eigentümer beim Handelsregister anzugeben. Dies sieht die im Amtsblatt vom 25. Mai 2022 veröffentlichte Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen vor. <BR /><BR /><b>Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?</b><BR /><BR />Als wirtschaftlicher Eigentümer gilt in der Regel die physische Person, die das direkte oder indirekte Eigentum der Körperschaft besitzt oder die diesbezügliche Kontrolle ausübt. <BR /><BR /><b>Gründer bzw. die Begünstigten</b><BR /><BR />Bei Kapitalgesellschaften bilden die Besitzverhältnisse, mit einer Beteiligung am Gesellschaftskapital von mehr als 25 Prozent, vorrangiges Kriterium. Bei juristischen Personen des Privatrechts ist der wirtschaftliche Eigentümer der Gründer bzw. die Begünstigten oder die mit der Vertretung und Verwaltung betraute Person. <BR /><BR /><b>Digitale Unterschrift und Meldung mittels eigener Software</b><BR /><BR />Die Meldung, versehen mit digitaler Unterschrift, ist von den Verwaltern oder von den gesetzlichen Vertretern mittels einer eigenen Software vorzunehmen. Es sind u.a. Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Steuernummer des wirtschaftlichen Eigentümers anzugeben. <BR /><BR /><b>Verwaltungsstrafe bei Nichtangabe des wirtschaftlichen Eigentümers</b><BR /><BR />Bestehende Unternehmen und Organisationen müssen ihren wirtschaftlichen Eigentümer innerhalb von 60 Tagen ab Veröffentlichung einer noch zu erlassenden Verordnung beim Handelsregister melden; die Daten sind jährlich zu bestätigen. <BR /><BR />Die Nichtangabe des wirtschaftlichen Eigentümers wird mit einer Verwaltungsstrafe geahndet.<BR /><BR />