Dienstag, 21. Juni 2022

Südtiroler Vereine müssen Eigentümer melden – Sonst Verwaltungsstrafe

Es gibt Neuerungen für die vielen Vereine in Südtirol: In naher Zukunft wird in Italien das sogenannte „Register der wirtschaftlichen Eigentümer“ eingerichtet, um Geldwäsche zu bekämpfen. Damit werden neben Kapitalgesellschaften und Trusts auch die juristischen Personen des Privatrechts, zu denen auch 800 Vereine und Stiftungen in Südtirol gehören, dazu verpflichtet, ihren wirtschaftlichen Eigentümer beim Handelsregister anzugeben.

Die Nichtangabe des wirtschaftlichen Eigentümers wird mit einer Verwaltungsstrafe geahndet.









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