Die jüngsten Daten der gesamtstaatlichen Energieagentur ENEA für den Monat Juli besagen, dass die Summen, um die es geht, weiter steigen: Allein im Juli wurden 25.000 neue Baustellen und 4,5 Milliarden neue Arbeiten gemeldet. Der Gesamtwert der zugelassenen Arbeiten beläuft sich auf fast 40 Milliarden Euro, die geplanten Ausgaben für den Staat auf 44, während die tatsächlich abgeschlossenen Arbeiten 28,2 Milliarden betragen. Die Lücke zwischen den beiden Werten zeigt, wie groß das Risiko für einige Auftragnehmer ist.<BR /><BR />Für Eigentumswohnungen ist noch bis zum 31. Dezember 2023 Zeit, den 110-Prozent-Bonus in Anspruch zu nehmen. In Anbetracht der Dauer der Baustellen – meist 10 bis 12 Monate – ist es klar, dass die Zeit drängt. Seit 30. Juni ist für funktional eigenständige Gebäude Schluss: Bei diesen wird der Superbonus nur dann bis zum Jahresende anerkannt, wenn die Arbeiten am 30. Juni bereits begonnen haben und mindestens 30 Prozent des Projekts bis zum 30. September abgeschlossen sind.<BR /><BR />Arbeiten abzuschließen und neue zu beginnen, ist trotz vieler regulatorischer Eingriffe durch die allseits bekannten Probleme im Zusammenhang mit der Kreditvergabe erschwert. Das Dekret „Semplificazioni“, das in ein Gesetz umgewandelt worden ist, ermöglichte es den Banken, den Inhabern von Mehrwertsteuernummern Kredite abzutreten. Der Zeithorizont wurde ebenfalls erweitert, so dass gewerbliche Kunden die Möglichkeit haben, diese Übertragung unabhängig vom Datum der Kreditvergabe vorzunehmen. <BR /><BR />Derjenige, der das Guthaben erwirbt, weil er die Arbeit veranlasst, kann es entweder direkt verkaufen oder als Rabatt auf die Rechnung an das Unternehmen weitergeben, das die Arbeit ausführt. Von der zweiten bis zur dritten Übertragung können nur Banken, Versicherungsgesellschaften oder Finanzinstitute übernehmen. Eine vierte Übertragung von einer Bank an einen professionellen Kunden ist möglich.<h3> Die Sorgen sind groß</h3>Nach Ansicht von Beobachtern ist dies jedoch noch nicht genug. Die Sorgen sind groß, dass die Steuerbehörde bald von den Hauseigentümern, deren Baustellen seit Monaten stillstehen, bisher erhaltene Beträge plus Strafzahlungen wegen nicht fristgerechter Fertigstellung der Arbeiten verlangen könnte. Für die betroffenen Bauunternehmen würde dies den sicheren Konkurs bedeuten. <BR /><BR />Wie „Il Sole24Ore“ in den letzten Tagen berichtet hat, sieht der Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Finanzamt vor, dass 6 von 10 der Baubonusgutschriften unter die präventive Kontrolle der Steuerbehörde fallen. Der Entwurf soll Anfang September besprochen werden. Die Aufmerksamkeit für den 110-Prozent-Bonus – sowohl im Finanzministerium als auch in der Agentur für Einnahmen – ist jedenfalls groß.