(Zu) hohe Kosten im Staatshaushalt, zu kompliziert, steigende Bau- und Beraterkosten und viel Missbrauch: Die steuerlichen Vergünstigungen für Sanierungsarbeiten in der Höhe von 110 Prozent (mittlerweile 90 Prozent) – der sogenannte Superbonus – sind in den vergangenen Jahren aus dem Ruder gelaufen. „Daher hat die Regierung richtigerweise die Notbremse gezogen und die Möglichkeit abgeschafft, den Steuerbonus über den Rechnungsrabatt bzw. über die Abtretung des Steuerguthabens geltend zu machen“, erklärt Gebhard.<BR /><BR />Allerdings musste eine Übergangsregelung her, um die durch die unangekündigte Abschaffung aufgetretenen Probleme zu lösen. <BR /><BR />In den den vergangenen Tagen hat sich der Finanzausschuss der Abgeordnetenkammer, wo Gebhard Mitglied ist, mit dem Thema beschäftigt und parteienübergreifend eine Lösung gefunden.<h3> Das ist geplant</h3>Konkret sehen die Übergangsbestimmungen eine Verlängerung der Abtretung des Superbonus bis 30. September 2023 für Einfamilienhäuser vor, an denen bis zum 30. September 2022 bereits 30 Prozent der Arbeiten durchgeführt worden waren.<BR /><BR />Weiters wird die Frist für eine Abtretung der im Jahr 2022 erzielten Steuerguthaben auf 30. November 2023 verlängert (mit einer gleichzeitigen Strafzahlung von 250 Euro). Die Steuerabsetzbarkeit des Superbonus wird auch für Privatpersonen von derzeit 4 auf 10 Jahre verlängert. In Gemeinden, die vom Erdbeben 2016 oder den Überschwemmungen 2022 betroffen sind, wird die Möglichkeit des Superbonus bis zum Jahr 2025 verlängert. <BR /><BR />Möglich ist die Abtretung der Steuerguthaben auch weiterhin für Energieeffizienzmaßnahmen (Heizkessel und Armaturen), die vor dem 16. Februar 2023 durchgeführt worden sind.<BR /><BR />Laut SVP-Fraktionssprecherin Renate Gebhard wird es aber weitere gesetzliche Maßnahmen brauchen, um „ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen einer Förderung von energetischer Sanierung bzw. Umbauarbeiten und einem ausgewogenem Staatshaushalt zu schaffen – und dabei jeglichem Missbrauch klar einen Riegel vorzuschieben, damit jene Bürgerinnen und Bürger gefördert werden können, die eine finanzielle Unterstützung notwendig haben und die sich wirklich um eine bessere Energiebilanz bemühen.“ <h3> Abgeordnetenkammer und Senat jetzt am Zug</h3>Das Dekret mit den im Finanzausschuss genehmigten Abänderungen muss nun innerhalb 17. April 2023 vom Plenum der Abgeordnetenkammer und vom Senat genehmigt werden.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/tag/Superbonus" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Mehr zum Superbonus finden Sie hier.</a>