„Mit dem neuen Dekret werden die Rechnungsrabatte völlig abgeschafft“, erklärt Giorgetti. Es sei auch in keinem Fall mehr möglich, Steuerguthaben, etwa an die Bank, abzutreten. Beide Möglichkeiten waren sowieso nur noch in wenigen Bereichen vorgesehen gewesen, etwa bei Bauarbeiten von Einrichtungen im Dritten Sektor und in Erdbebengebieten. <BR /><BR />Weiters sei der sogenannte Erlass in bonis abgeschafft worden. Dieser hätte für säumige Steuerzahler – durch die Zahlung einer Mindeststrafe – die Möglichkeit vorgesehen, die notwendigen Unterlagen, um die Bauboni zu nutzen, bis zum 15. Oktober nachzureichen. Der letzte Termin ist somit nun der 4. April. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1011435_image" /></div> <h3> Kosten für den Staat noch unklar</h3> Laut dem Wirtschaftsminister zielen die Maßnahmen darauf ab, die „übermäßige Großzügigkeit“ des Superbonus endgültig zu beenden. Denn dieser habe den öffentlichen Haushalt stark belastet. „Die genauen Auswirkungen werden wir erst in einigen Tagen sehen, sobald das Fenster für alle Rechnungen und Arbeiten, die bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt worden sind, geschlossen ist.“ Die Frist endet am 4. April.<BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />