Durch die Einführung der neuen Müllsteuer TARES hat der Staat die Abgaben im Bereich der Müllentsorgung und der sogenannten unteilbaren Dienste reformiert. Während bei der Müllentsorgung in Südtirol das Verursacherprinzip beibehalten werden kann, hätten die Gemeinden nun laut den neuen staatlichen Vorgaben eine neue Lokalsteuer im Ausmaß von 0,30 Euro pro Quadratmeter besteuerbare Fläche für die unteilbaren Dienste wie Schneeräumung, Straßenreinigung und Beleuchtung einheben müssen. „Nachdem Artikel 80 des Autonomiestatuts aber besagt, dass die Provinz die gesetzgeberische Zuständigkeit auf dem Gebiet der Lokalfinanzen hat, war es möglich, in Südtirol eine Sonderregelung zu schaffen“, begrüßt SWR-Präsident Hansi Pichler die Entscheidung des Landtages. Damit würde nicht nur viel Bürokratie verhindert, sondern den Gemeinden auch die Möglichkeit gegeben, die Bürger zu entlasten. Konkret sehe die Regelung nämlich vor, dass die Gemeinden dazu ermächtigt seien, mit einer eigenen Verordnung den Zuschlag zur TARES um 0,3 Euro pro Quadratmeter zu reduzieren, wie es im Gesetz heißt. „Das bedeutet, dass nun die Gemeinden am Zug sind und ich hoffe, dass diese im Sinne der Bürger entscheiden und die volle Reduzierung anwenden, sodass die Steuer nicht geschuldet ist“, sagt Pichler.Abschaffung der IMU-SteuererleichterungEnttäuscht hingegen zeigt sich der SWR über der Streichung des Artikels 2 aus dem Finanzgesetz 2013. Dieser sah eine IMU-Steuererleichterung für Dienstwohnungen vor. „Der SWR hat im Jahr 2012 sehr lange für diese Gleichbehandlung zwischen einer Erstwohnung und einer Dienstwohnung, die vom Unternehmer und seinen Familienangehörigen als Wohnsitz und ständiger Aufenthalt genutzt wird, gekämpft. Leider war das offensichtlich umsonst“, bedauert Pichler.