So legt das Land das jüngste Rundschreiben des Innenministeriums aus. Der Verband der Privatvermieter will dies rechtlich prüfen lassen.<BR /><BR />Das Rundschreiben aus Rom wurde im Hinblick auf das Heilige Jahr 2025 erlassen, für das Millionen Menschen aus aller Welt erwartet werden. Aus Sicherheitsgründen müssen im Hinblick darauf auch bei Kurzzeitvermietung, Wohnungstausch und in Jacht-Ressorts die Gäste persönlich identifiziert werden und auf jeden Fall innerhalb von 24 Stunden an die Quästur und in das Portal „Alloggiati web“ eingetragen werden. Bei Wohnungsbörsen reicht es nicht mehr, die Anwesenheit auf „Home Exchange“ oder anderen Plattformen zu melden, da sonst die Gefahr besteht, dass fiktive Daten eingegeben werden.<BR /><BR />Die Abteilung Tourismus des Landes legt das Rundschreiben so aus, dass eine digitale Identifizierung des Gastes, der zum Beispiel einen Ausweis übermittelt, samt indirekter Schlüsselübergabe anhand einer Key Box „nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht“. Letzteres will der Verband der Privatvermieter rechtlich prüfen lassen. Dort stellt man nicht in Abrede, dass die Identität des Gastes zu prüfen sei. Key Box und digitale Schlüsselsysteme müssten aber zulässig bleiben. Die Prüfung der Identität müsse nicht beim Check-in sondern auch später am Tag oder am nächsten Morgen stattfinden können. <BR /><BR />„Im Gegensatz zum Wildwuchs bei Kurzzeitvermietern werden alle Gäste und Nebengäste in der Privatzimmervermietung gemeldet“, so Vorsitzender Hannes Gasser. Privatvermieter hätten keine Rezeption, die bis spät besetzt sei. „Wir prüfen, ob die Auslegung des Landes der Gleichheit aller Player entspricht“, so Gasser.