Die von allen Notaren auf Landesebene angebotene Erstberatung befasst sich beispielsweise mit der Erläuterung der einzelnen Arten von Testamenten, der Hilfe bei der Verfassung oder Kontrolle eines eigenhändigen Testaments, der gesetzlichen Erbfolge, den Pflichtteilen oder den Schenkungen. Auch können sich Verbraucher über die steuerlichen Aspekte in der Erbfolge informieren. Um in den Genuss einer kostenlosen Erstberatung zu kommen, muss unter Bezug auf das „Abkommen zwischen Verbraucherzentrale Südtirol und Notariatskammer Bozen“ eine Terminvormerkung bei einem Notar der Notarkammer des Landes vorgenommen werden. <BR /><BR />„Auch wenn das Thema kein angenehmes ist: Sprechen Sie mit Ihren Erben darüber, was nach Ihrem Ableben passieren soll und wie die Vermögenswerte zu handhaben sind“, kommentiert Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale. „Die steigende Nachfrage zeigt, dass den Bürger:innen die geordnete Regelung der Erbfolge immer mehr ein Anliegen ist“, ist auch Präsident der Notariatskammer, Notar Walter Crepaz, überzeugt.