Was Sie tun müssen, um Ihr Geld zu erhalten.<BR /><BR />Es sind rund 20 Zeilen, die TIM nur auf Italienisch und in einer etwas komplizierten Sprache verfasst hat, und die so manchen Südtiroler wohl etwas ratlos zurücklassen. „Leider ist der Inhalt dieser Mitteilung wirklich nicht besonders verständlich, insbesondere für deutschsprachige Einwohner in Südtirol“, bemängelt die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), Gunde Bauhofer.<h3> Der Hintergrund: die 28-Tage-Rechnung </h3>Doch worum geht es?<BR /><BR />Der Hintergrund liegt schon einige Jahre zurück. 2017 haben die wichtigsten Telefonanbieter in Italien (TIM, Wind Tre, Vodafone und Fastweb) ihre Abrechnungen umgestellt und die Telefonkosten (Festnetz, Daten und Mobilfunk) nicht mehr monatlich, sondern alle 28 Tage abgerechnet. Das bedeutete, dass die Verbraucher nicht mehr 12 Mal im Jahr, sondern 13 Mal eine Rechnung erhielten. Die Folge: höhere Telefonkosten.<BR /><BR />Konsumentenschützer kritisierten diese „verdeckte Preiserhöhung“ umgehend und sprachen von einer „unfairen Praktik“. Sie wandten sich an die Aufsichtsbehörde. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1063227_image" /></div> <BR /><BR />Was dann folgte, war wie so oft ein langes Hin und Her zwischen Telefongesellschaften, Aufsichtsbehörde und allen Instanzen der italienischen Gerichtsbarkeit – obwohl die Aufsichtsbehörde und die italienische Regierung bereits 2018 die Telefongesellschaften dazu gezwungen hatten, wieder zur alten monatlichen Abrechnung zurückzukehren. Zudem wurde festgehalten, dass die bis dahin zu viel bezahlten Telefonkosten rückerstattet werden müssen.<h3> Tim verliert Sammelklage vor Kassation</h3>Jetzt, gut 6 Jahre später, scheint das Thema endlich zu einem Ende zu kommen. TIM hat zu Jahresbeginn vor der Kassation eine entsprechende Sammelklage verloren. Die Praxis der 28-Tage-Verrechnung wurde als irreführend und unlauter anerkannt. Dem waren bereits Kassationsurteile gegenüber anderen Anbietern vorausgegangen.<BR /><BR />„Die Mitteilungen, die in den letzten Wochen von TIM verschickt worden sind, sind nun wohl die letzten“, sagt daher VZS-Chefin Gunde Bauhofer.<h3> So viel bekommen Konsumenten zurück</h3>Was soll man nun tun, wenn man eine solche Mitteilung erhalten hat?<BR /><BR />Konkret geht es darum, dass TIM darüber informiert, dass der Betreffende um eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Telefonkosten ansuchen kann, die wegen der 28-Tage-Verrechnung zwischen dem 23. Juni 2017, also dem Zeitpunkt der Umstellung auf die 28-Tage-Verrechnung, und dem 1. April 2018, dem Zeitpunkt der effektiven Rückkehr zur monatlichen Abrechnung, zusätzlich berechnet worden sind.<BR /><BR />„Schätzungsweise sind es 20 bis 30 Euro, die man zurückbekommt“, sagt VZS-Experte Simone Romani. „Deshalb lohnt es sich auf jeden Fall, die Rückerstattung zu beantragen.“<BR /><BR />Zumal das Ansuchen recht einfach zu stellen ist: Auf der Webseite von TIM ( <a href="www.tim.it/modulo-rimborso-28-giorni" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">https://www.tim.it/modulo-rimborso-28-giorni</a>) muss zunächst der im Schreiben unten angeführte Code (codice univoco) sowie die Telefonnummer, für die der 28-Tage-Tarif angewandt wurde, angegeben werden. Zudem ist zu präzisieren, ob der Antrag vom Anschlussinhaber oder von einem Erben gestellt wird; auch die IBAN sowie eine E-Mail-Adresse sind anzugeben – und nicht viel mehr. Anschließend zahlt TIM die Erstattung aus.<h3> Keine Fristen</h3>„Aktuell erhalten all jene den Brief von TIM, die bisher noch nie eine Rückerstattung erhalten haben und die die Telefonlinie, für die damals die 28-Tage-Abrechnung gemacht wurde, nicht mehr bei TIM aufrecht haben“, führt Romani weiter aus. Alle, die noch dieselbe Telefonlinie bei TIM haben, müssten schon vor Jahren eine Mitteilung erhalten haben, wie sie zu ihrem Geld kommen.<BR /><BR />Eine Frist, innerhalb der man um die Rückerstattung ansuchen kann, gibt es nicht.<h3> Nicht für Mobilfunknetze</h3>Die VZS weist zudem darauf hin, dass sich diese Rückerstattung ausschließlich auf Rechnungen für Telefon- bzw. Datenverbindungen, also Festnetzverbindungen, und nicht für Mobilfunknetze bezieht. Denn beim Mobilfunk darf die 28-Tage-Verrechnung aufrecht bleiben.