Laut einem Gerichtsurteil muss auch Trinkgeld ab sofort versteuert werden. Was bedeutet das genau in der Praxis? <BR /><BR /><BR /><BR />Zur Erinnerung: Die Höchstrichter in Rom haben in einem vergangene Woche veröffentlichten Urteil befunden, dass Trinkgeld, das Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit von den Kunden erhalten, zu versteuern sei. Zusammen mit den Lohneinkünften unterliege das jährlich empfangene Trinkgeld folglich der Einkommensteuer (Irpef). Außerdem müssten für diese Beträge auch die Sozialabgaben bezahlt werden. Unterm Strich bedeutet das eine Abgabenbelastung von fast 50 Prozent. Zu diesem Urteil kam es, weil ein Empfangschef in einem Hotel auf Sardinien jährlich 84.000 Euro an Trinkgeldern kassierte. Die Agentur der Einnahmen verlangte daraufhin eine Nachzahlung der Steuern. Der Fall landete nach einem längeren Rechtsstreit schließlich vor dem Kassationsgericht.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="694391_image" /></div> <BR />Was bedeutet dies nun für alle Bediensteten, die in Branchen arbeiten, in denen das Trinkgeld einen nicht unerheblichen Teil ihrer Einkünfte ausmacht? „Das Kassationsgericht hat mit dem Urteil den Artikel 51 des Einkommenssteuergesetzes angewandt. Damit wurde klargemacht, dass Trinkgelder zum Einkommen gezählt werden und folglich versteuert werden müssen“, sagt Hubert Berger, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aus Meran. „Die Sache dürfte jedoch in der Praxis relativ aufwändig nachzuverfolgen sein vonseiten der Steuerbehörden“, meint er. „Die Behörden könnten tätig werden, wenn der Trinkgeldempfänger sein Bargeld regelmäßig aufs Konto überweist. Dem werden die Behörden aber wohl nicht bei jedem Kleinstbetrag nachgehen, es sei denn, man nimmt sich gezielt einzelne Berufsgruppen vor, fischt sie heraus und bittet sie dann, die Herkunft des Bargeldes nachzuweisen“, so Berger. „Eine weitere Möglichkeit wäre, über die Ausgaben der Person einen Anhaltspunkt zu erhalten. Stellt man zum Beispiel fest, dass auf jemanden viele Rechnungen ausgestellt werden, die dafür notwendigen Bewegungen auf dem Konto aber fehlen, könnte das ein Anlass für die Behörden sein, um der Sache auf den Grund zu gehen.“<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="694394_image" /></div> <BR /><BR />Tony Tschenett, Vorsitzender des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), erinnert daran, dass es öffentlich Bediensteten immer schon untersagt war, Trinkgelder anzunehmen. „Nun ist die Faktenlage also auch für die Angestellten in der Privatwirtschaft klar.“ Allerdings hält auch Tschenett die Trinkgeldsteuer für „sehr schwer zu kontrollieren“. Die Hauptbetroffenen seien vor allem Bedienstete im Tourismus, also in Hotels, Bars und Restaurants. <BR />