Das Dekret „Aiuti Quater“, 9,1 Milliarden Euro schwer, enthält Maßnahmen, die bereits angekündigt waren, aber auch Extras, die in letzter Minute eingefügt wurden. Es ist die erste Wirtschaftsmaßnahme des neuen Finanzministers Giancarlo Giorgetti und hat am Donnerstagabend grünes Licht von der Abgeordnetenkammer erhalten.<BR /><BR />Mit dem Dekret werden die Steuergutschriften für Unternehmen und die Senkung der Verbrauchssteuer auf Benzin bis zum Jahresende verlängert: 2 Maßnahmen, die zusammen etwa 4,4 Milliarden kosten.<BR /><BR /> Um den Unternehmen die Bewältigung hoher Stromrechnungen zu erleichtern, besteht auch die Möglichkeit, Ratenzahlungen zu beantragen: Der entsprechende Fonds wurde von 2 auf 5 Milliarden Euro aufgestockt. <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/9-milliarden-hilfsdekret-aus-rom-neues-von-superbonus-und-bargeldgrenze" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">STOL hat berichtet.</a><h3> Welfare für Mitarbeiter: Neuer Grenzwert</h3>Der Schwellenwert für steuerfreie Prämien, die Unternehmen ihren Mitarbeitern als Nebenleistung gewähren können, wird ebenfalls angehoben – von 600 auf 3000 Euro. Hinzu kommt die bereits angekündigte Anhebung der Bargeldgrenze, die ab 2023 von derzeit 2000 Euro auf 5000 Euro steigen wird (ab Jänner hätte sie ursprünglich auf 1000 Euro gesenkt werden sollen).<BR /><BR />Für das Jahr 2023 sind außerdem 80 Millionen Euro vorgesehen, um Kaufleute zu unterstützen, die verpflichtet sind, ihre Belege telematisch an die Steuerbehörde zu übermitteln. Diese Unterstützung wird in Form einer Steuergutschrift in Höhe von 100 Prozent der getätigten Ausgaben und bis zu 50 Euro für jede angeschaffte telematische Registrierkasse gewährt. <h3> IMU-Befreiung für den Unterhaltungssektor</h3>Ebenfalls neu ist die IMU-Befreiung (die zweite Rate, sofern die Eigentümer auch die Verwalter sind) für Gebäude im Unterhaltungssektor (Kinos, Theater, Konzertsäle) und die Befreiung von der Stempelsteuer für Anträge auf Beiträge, Beihilfen oder Subventionen für die von Katastrophen betroffene Bevölkerung.<BR /><h3> Superbonus überarbeitet: Erleichterung für jene, die schon bauen</h3>Der Prozentsatz des Abschlags bei energetischer Sanierung (Superbonus) sinkt von 110 auf 90 Prozent im Jahr 2023. Die Kürzung gilt sowohl für Eigentumswohnungen als auch für Ferienhäuser, die ansonsten von der Prämie ausgeschlossen wären, sofern sie als Hauptwohnung genutzt werden und der Eigentümer über ein Einkommen von weniger als 15.000 Euro verfügt. Für diejenigen, die die Arbeiten bereits aufgenommen und bis September dieses Jahres 30 Prozent davon abgeschlossen haben, bleibt der Bonus jedoch bis zum 31. März 2023 bei 110 Prozent.