Freitag, 29. Mai 2015
Umsatzsteuer: EU sagt Nein zum Reverse-Charge
Ein klares Nein zum Reverse-Charge-System für große Vertriebsgesellschaften sprach die Europäische Union (EU) kürzlich aus – ein Signal das vom Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister (lvh) eindeutig begrüßt wird.

Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (int.: Reverse-Charge) ist eine Spezialregelung im Umsatzsteuerrecht, nach der nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zu entrichten hat.