„Urlaub am Bauernhof soll nur mehr dort erlaubt sein, wo Bauer und Bäuerin wohnen und den Hof auch bearbeiten“, betont der Landesrat. <BR /><BR />Eingeführt wird dies im Frühjahr 2020 mit dem neuen Landesgesetz zum Urlaub auf dem Bauernhof. <BR /><BR /> „8,6 Prozent der Nächtigungen gehen auf das Konto vom Urlaub auf dem Bauernhof“, sagt Schuler. „Urlaub am Bauernhof soll ein Zuerwerb für den Bauern bleiben und das Einkommen der kleinstrukturierten Landwirtschaft aufbessern. Daher will ich diesen Zuerwerb viel stärker an die landwirtschaftliche Tätigkeit verknüpfen und das Ganze restriktiver handhaben“.<BR /><BR />Aber warum ist dies nötig? <BR />„Wir haben jetzt schon Situationen, die, um es milde zu formulieren, grenzwertig sind und wo die landwirtschaftliche Tätigkeit nicht im Vordergrund steht“, so Schuler.<BR /><BR /><div class="headline"><embed id="1_headline" /></div><BR />