In Südtirol gibt es 13.400 geschlossene Höfe. Einer davon liegt in St. Christina. Mit seinem Antrag, die Schließung aufzuheben, holte sich sein Besitzer 2014 bei der örtlichen Höfekommission aber eine Abfuhr, da keine schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Gründe dafür vorlägen. Auch die Landeshöfekommission, vor welcher der Bauer Beschwerde einlegte, lehnte 2015 die Auflösung ab.Wirtschaftliche Überlebensfähig laut Schuler gegeben„Und zwar auch mit der Begründung, dass das alte Bauernhaus eine ungenutzte Fläche von 140 Quadratmetern aufweist, die im Sommer und Winter für Urlaub auf dem Bauernhof genutzt werden könnte, da es sich um ein hochtouristisches Gebiet handelt“, sagt Landesrat Arnold Schuler, der in der Landeshöfekommission ist.Die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit des Hofes sei deshalb gegeben.Urlaub auf dem Bauernhof sei eine „nicht-landwirtschaftliche Nebentätigkeit“ Zu einem anderen Schluss kam Ende 2018 aber das Verwaltungsgericht. Urlaub am Bauernhof sei „keine landwirtschaftliche Tätigkeit, sondern eine nicht-landwirtschaftliche Nebentätigkeit“. Laut Höfegesetz dürfen für die Berechnung des Jahresertrags aber nur „landwirtschaftliche Flächen bei normaler Bewirtschaftung“ herangezogen werden.Brisantes Fazit: Urlaub am Bauernhof ist vom Landesgesetz nicht abgedeckt. Das will die Landesregierung so nicht stehen lassen. Am Dienstag wird sie auf Antrag Schulers einen Rekurs beim Staatsrat beschließen.D/bv