Dienstag, 26. Februar 2019

Urlaub auf dem Bauernhof: Nicht-landwirtschaftliche Tätigkeit?

Brisantes Urteil des Verwaltungsgerichts: Die Möglichkeit, Urlaub auf dem Bauernhof zu betreiben, ist kein Kriterium zur Bemessung der Tragfähigkeit eines geschlossenen Hofes. Landesrat Schuler kündigt Rekurs an. Wahrscheinlich muss aber das Höfegesetz geändert werden – und das ist nicht ohne.

Brisantes Fazit: Urlaub am Bauernhof ist vom Landesgesetz nicht abgedeckt. - Foto: © shutterstock









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