Dienstag, 26. Februar 2019
Urlaub auf dem Bauernhof: Nicht-landwirtschaftliche Tätigkeit?
Brisantes Urteil des Verwaltungsgerichts: Die Möglichkeit, Urlaub auf dem Bauernhof zu betreiben, ist kein Kriterium zur Bemessung der Tragfähigkeit eines geschlossenen Hofes. Landesrat Schuler kündigt Rekurs an. Wahrscheinlich muss aber das Höfegesetz geändert werden – und das ist nicht ohne.
Brisantes Fazit: Urlaub am Bauernhof ist vom Landesgesetz nicht abgedeckt. - Foto: © shutterstock