Dienstag, 16. März 2021
Urlaub auf dem Bauernhof: Voraussetzungen angepasst
Die Landesregierung hat heute (16. März) auf Initiative von Landesrat Arnold Schuler die Zugangsvoraussetzungen für die Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof (UaB) angepasst. „Die Änderungen betreffen besonders die Pachtverträge und die Großvieheinheiten“, erklärt Landwirtschaftslandesrat Schuler.
Die Voraussetzungen, um Urlaub auf dem Bauernhof anbieten zu können, hat die Landesregierung heute in Bezug auf Pachverträge und Tierhaltung angepasst. - Foto: © Roter Hahn