Urlaub gehört für viele Menschen zur schönsten Zeit im Jahr. Doch nicht nur die Urlaubsplanung ist wichtig, Arbeitnehmer sollten auch über die rechtlichen Aspekte Bescheid wissen. Denn der Urlaubsanspruch der Lohnabhängigen wird in Italien von einer Reihe von gesetzlichen Bestimmungen genau geregelt. So ist beispielsweise in der italienischen Verfassung vorgesehen, dass jeder Arbeitnehmer jährlich Anspruch auf bezahlten Urlaub hat und darf darauf auch nicht verzichten darf. Denn der Urlaub dient grundsätzlich dazu, dass sich der Beschäftigte in dieser Zeit erholt, regeneriert und quasi wieder fit für die Arbeit wird.„Der Arbeitnehmer muss also den ihm zustehenden Urlaub in Anspruch nehmen; er darf nicht abgegolten werden“, wie der Arbeitsrechtler Josef Tschöll und Wirtschaftsexperte Alexander Brenner-Knoll in ihrer neuen „WIKU“-Serie zum Arbeitsrecht erklären. „Nur wenn der Kollektivvertrag einen jährlichen Urlaub von mehr als 4 Wochen vorsieht, und diese Urlaubstage nicht oder nur teilweise genommenen werden, kann für die restlichen Tage der zustehende Lohn zur Abgeltung bezahlt werden.“ Weitere wichtige Fragen rund um die gesetzlichen Bestimmungen zum Urlaub lesen Sie im aktuellen „WIKU“, Beilage des Tagblatts "Dolomiten".