Die Unternehmen hatten argumentiert, dass ein Gesetz aus dem Jahr 1996, das Online-Firmen in der Regel vor Klagen wegen von Nutzern veröffentlichter Inhalte schützt, auch für die aktuellen Vorwürfe gelte. Das Berufungsgericht entschied jedoch, dass das Gesetz zwar eine Verteidigung gegen eine Haftung biete, aber keine Immunität gegen Klagen an sich. Daher sei die Berufung verfrüht.<BR /><BR />Das Gericht lehnte zudem einen Antrag von Meta ab, einen für Mittwoch angesetzten Prozessbeginn zu verschieben. In diesem Verfahren werfen 29 US-Bundesstaaten dem Konzern vor, illegal Daten von Kindern gesammelt, seine Plattformen süchtig machend gestaltet und die Nutzer über deren Sicherheit getäuscht zu haben. Ein Prozess sei der Weg, wie die Öffentlichkeit herausfinde, was Meta über die Auswirkungen seiner Produkte auf Kinder wusste, wann es das wusste und was es mit diesem Wissen zu tun beschloss, erklärten die Anwälte der Kläger, Lexi Hazam und Previn Warren. Meta lehnte eine Stellungnahme ab. TikTok war zunächst nicht für einen Kommentar zu erreichen.<BR /><BR />Die Entscheidung ist ein weiterer juristischer Rückschlag für die Social-Media-Konzerne. Die Klagen wurden von Bundesstaaten, Kommunen, Schulbezirken und Einzelpersonen eingereicht. Sie werfen den Unternehmen vor, mit dem Design ihrer Plattformen zu einem Anstieg von Depressionen, Angstzuständen und Problemen mit dem Körperbild bei Jugendlichen beigetragen zu haben. Vor wenigen Tagen hatte ein Richter im Bundesstaat New Mexico entschieden, dass Meta eine Belästigung der Öffentlichkeit („public nuisance“) darstelle und den Konzern zur Zahlung von 567 Millionen Dollar verurteilt. Im März hatte eine Jury in Los Angeles Meta und Google zur Zahlung von sechs Millionen Dollar an eine junge Frau verurteilt. Die Konzerne, die die Vorwürfe bestreiten, kündigten in diesen Fällen Berufung an.