Das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, wird für alle Obstbauanlagen zwischen 500 und 750 Metern Meereshöhe am Sonntag, dem 27. April, um 24.00 Uhr wieder aufgehoben.In höher gelegenen Obstbaulagen bleibt das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, bis auf Widerruf aufrecht.Zudem wird darauf hingewiesen, dass blühende Bäume grundsätzlich nicht mit bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln behandelt werden dürfen.